Die Task Force gegen Drogenkriminalität im Görlitzer Park macht sich die noch geltende Residenzpflicht für Flüchtlinge zunutze. Wer in Berlin mehrfach gegen die Residenzpflicht verstoße, werde ab sofort zurück in das zuständige Bundesland gebracht, sagte ein Sprecher der Polizei am Donnerstag. Damit solle vor allem die Kriminalität im Görlitzer Park bekämpft werden.
Ein 22-Jähriger sei bereits nach Halberstadt gebracht worden, ein 29-Jähriger nach Magdeburg, sagte ein Polizeisprecher. Die neue Regel gelte theoretisch für ganz Berlin. Da im Görlitzer Park wegen der extremen Drogenkriminalität besonders oft kontrolliert werde, sei es aber vor allem dort relevant. Die Drogenhändler im Görlitzer Park sind vor allem junge Asylsuchende aus Afrika, die für Hintermänner arbeiten. „Jeder Einzelfall muss aber mit den zuständigen Behörden in dem jeweiligen Bundesland abgestimmt werden“, sagte der Polizeisprecher.
Bislang dürfen sich Schutzsuchende während ihres Asylverfahrens nur innerhalb bestimmter Regionen – meist innerhalb der Grenzen des jeweiligen Bundeslandes – aufhalten. Die Residenzpflicht soll aber künftig nach drei Monaten entfallen – eine entsprechende Gesetzesänderung brachte das Bundeskabinett auf Druck von Länderseite auf den Weg. dpa