Berlin. Der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg darf in diesem Jahr wieder stattfinden. Nachdem das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf auch bis Mitte September nicht über den Antrag des Veranstalters entschieden hatte, stellte dieser einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht. Die 24. Kammer gab dem Antrag nun weitestgehend statt, der Veranstalter darf die notwendige Genehmigung vorerst für sich beanspruchen. Eintritt darf aber nicht verlangt werden.
Bereits im Februar dieses Jahr beantragte der Veranstalter die erforderliche, sogenannte grünanlagenrechtliche Sondernutzungsgenehmigung für den Adventsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg – doch auch Mitte September ließ die Bestätigung durch das Bezirksamt noch auf sich warten. Der Veranstalter begründete seinen Eilantrag mit der nötigen Planungssicherheit.
Weihnachtsmarkt findet seit 15 Jahren vor dem Schloss Charlottenburg statt
Das Bezirksamt wiederum erklärte, man könne die Genehmigung noch nicht erteilen, „da für die Gewährleistung der Sicherheit weitere Abstimmungen mit den Sicherheitsbehörden erforderlich seien.“ Das Verwaltungsgericht urteilte nun: „Das für die Genehmigung vorausgesetzte überwiegende öffentliche Interesse sei anzunehmen.“ Weil der Weihnachtsmarkt bereits seit 15 Jahren mit dem immer selben Konzept vor dem Schloss stattfinde, sei allein die Erteilung der Genehmigung rechtmäßig, hieß es weiter.
Nicht berücksichtigungsfähig, befand das Gericht, „sei das Interesse des Bezirks, von der Planung und Finanzierung von Maßnahmen zur Terrorabwehr verschont zu bleiben.“ Gleiches gelte für den Schutz vor Gefahren, die typischerweise mit der Veranstaltung einhergingen.
Laut Antrag soll an vier Adventssonnabenden zudem Eintritt für Musikveranstaltungen auf dem Weihnachtsmarkt verlangt werden dürfen. Dies hatte das Bezirksamt abgelehnt, das Gericht gab der Behörde in diesem Punkt recht. Zwei Jahre lang fiel der Weihnachtsmarkt coronabedingt aus. In diesem Jahr findet er vom 21. November bis 26. Dezember statt.