Charlottenburg-Wilmersdorf. Wer sich in den vergangenen Jahren über den Wildwuchs an Bauschuttcontainern im öffentlichen Raum ärgerte, konnte sich wenigstens damit trösten, dass die Aufsteller das stets magere Bezirkssäckel mit Gebühren befüllen mussten. Weit gefehlt. Denn zumindest in Charlottenburg-Wilmersdorf gab und gibt es dafür seit acht Jahren keine Einnahmen. Mit „Personalmangel“, begründet der dafür zuständig Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) das lapidar.
Die Anfrage des FDP-Verordneten Pascal Tschörtner brachte es an den Tag. Er fragte beim Stadtrat wegen eines Bauschuttcontainers an der Kantstraße an. „Die Dimension der Antwort hat mich dann aber doch selber überrascht“, sagt Tschörtner. Schruoffeneger schrieb ihm: „Die Aufstellung des vom Fragesteller gemeinten Containers wurde augenscheinlich nicht genehmigt“. Es befände sich zwischenzeitlich aber auch kein Container mehr am angegebenen Standort. Der Stadtrat führte in seiner Antwort weiter aus, dass es zwischen einer Sondernutzungserlaubnis nach § 11, Abs. 3 des Berliner Straßengesetzes, die das Straßen- und Grünflächenamt erteile und einer Ausnahmegenehmigung für den kurzzeitigen Anliegergebrauch nach § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrsbehörde zu unterscheiden gelte.
Baustadtrat entdeckte den Missstand erst nach der Anfrage
Doch während das Straßen- und Grünflächenamt seiner Aufgabe offenbar ordnungsgemäß nachgekommen ist und nachkommt, sieht das in der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde ganz anders aus: „Meldungen oder Anträge über die Aufstellung von Containern werden von der Straßenverkehrsbehörde seit einiger Zeit nicht bearbeitet“, schreibt der Stadtrat in seiner Antwort. Kenntnis von diesem Umstand habe er allerdings erst erhalten, als Tschörtners Anfrage bearbeitet worden sei. Gegenüber der Berliner Morgenpost räumt Schruoffeneger ein: „Wir haben festgestellt, dass diese Anträge schon seit acht Jahren nicht mehr bearbeitet werden.“ Zuständig für die Straßenverkehrsbehörde ist der Stadtrat allerdings erst seit dem 1. April 2018, als die Abteilung im Rahmen der Berliner Verwaltungsharmonisierung wieder dem Tiefbauamt, das zum Ressort des Baustadtrats gehört, zugeordnet wurde.
„Es ist erschreckend, dass dem Bezirksamt acht Jahre lang das eigene Fehlverhalten nicht auffällt. Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung zur Aufstellung von Bauschuttcontainern wurden nicht bearbeitet und einmal aufgestellte Container offensichtlich nicht kontrolliert. Gehwege und Parkplätze dürfen nicht zur Dauermüllablage werden“, ärgert sich FDP-Bezirkspolitiker Tschörtner.
„Schaden zulasten des Landes Berlin“
Wegen der Einnahmeausfälle hat der Stadtrat inzwischen beim Landesrechnungshof Berlin einen „Schaden zulasten des Landes Berlin“ angezeigt. „Ich will ja nicht, dass mir das irgendwann auf die Füße fällt“, sagt Schruoffeneger. Immerhin wäre für die Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Containers einmalig 100 Euro zu entrichten. Dazu kämen pro Quadratmeter und Art der zu nutzenden Fläche, ob beispielsweise Gehweg oder Straßenland, noch zwischen zwei und 20 Euro Sondernutzungsgebühr pro Monat. Wie viel Geld dem Bezirk dadurch verloren gegangen sind, weiß Schruoffeneger nicht. Erhebungen darüber, wie viele Container in den vergangenen acht Jahren im Bezirks standen oder aktuell stehen gibt es nicht.
Rechnungshof setzt dem Bezirk eine Frist bis April
Für den Rechnungshof ist die Selbstanzeige „ein ganz normaler Vorgang“, sagt Sprecherin Sabine Aussenfeld. „Wir haben dem Bezirk bis April 2019 eine Frist gesetzt und warten auf weitere Informationen.“ Aus einem Schreiben der Behörde an den Bezirk, das der Berliner Morgenpost vorliegt, geht hervor, welche Fragen der Rechnungshof vom Bezirk beantwortet haben möchte. Die Kontrollbehörde will wissen, ob schuldhaftes Verhalten in der Straßenverkehrsbehörde vorliege oder welche dienst-, disziplinar-, zivil- oder strafrechtliche Maßnahmen geprüft würden.
Schruoffeneger lässt den Vorgang in seiner Verwaltung derzeit untersuchen. Doch warum es vor sieben Jahren niemandem aufgefallen ist, dass die Einnahmen in diesem Bereich plötzlich ausfielen, weiß er auch nicht zu beantworten: „Das kriegt man kaum noch geklärt“, sagt er. Seine Vermutung: „Das wird auch in anderen Bezirken so gehandhabt. Ich vermute, dass es da Absprachen gab.“
Ganz falsch scheint er mit dieser Annahme nicht zu liegen, denn zumindest Nachbarbezirk Mitte löst das gleiche Anliegen seiner Bürger etwas anders: „Straßenrechtlich ist im Rahmen des Anliegergebrauchs eine Containerstellung von bis zu 10 Quadratmetern Fläche und maximal zehn Tagen am Fahrbahnrand, an erlaubter Stelle, sondernutzungsgebührenfrei. Über dieses Verfahren werden nahezu alle, der bis zu 700 Containerstellungen monatlich, im Bezirk Mitte abgedeckt“, sagt Pressesprecher Christian Zielke auf Morgenpost-Anfrage. Baustelleneinrichtungen, die dann auch Container beinhalten, seien hiervon nicht betroffen, da diese gesondert zu beantragen seien, so Zielke.
Schruoffeneger hat drei neue Mitarbeiter eingestellt
Bearbeitet werden in Charlottenburg-Wilmersdorf entsprechende Anträge für das Aufstellen von Bauschuttcontainern bislang noch immer nicht. „Es sind aber schon drei Stellen im Verfahren, die Personen sind auch schon ausgewählt, die in den nächsten Wochen ihren Dienst in der Straßenverkehrsbehörde antreten“, sagt Schruoffeneger. Auf die Frage, was mit Antragstellern geschehen wäre, die sich in den vergangenen Jahren die Aufstellung eines Bauschuttcontainers genehmigen lassen wollten, aber keine Antwort vom Amt bekommen und dennoch einen solchen Behälter aufgestellt haben, sagt der Stadtrat: „Das hat einfach niemanden interessiert.“