Berlin. Eine über Jahre gehende rechtliche Auseinandersetzung zwischen der privaten Schele-Schule in Charlottenburg und der Senatsverwaltung für Bildung scheint nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg ein Ende zu finden. In drei Urteilen sprach sich das Gericht für die Schele-Schule aus. So muss die Senatsbildungsverwaltung der Grundschule mit 111 Schülern jetzt für das Jahr 2016 Zuschüsse in Höhe von 204.700 Euro nachzahlen. Gleichzeitig wurden hohe Geldnachforderungen, die wiederum die Senatsbildungsverwaltung 2015 und 2016 an die Schule gestellt hatte, in zwei Urteilen „aufgehoben“ – es handelte sich um 361.000 Euro und 656.757 Euro. „Die Revision wird nicht zugelassen.“
Dieser Rechtsstreit führte fast zur Insolvenz
Damit geht ein Rechtsstreit zu Ende, der die kleine Privatschule, die in dritter Generation von der Familie Troost von Schele geführt wird, an den Rand der Insolvenz geführt hatte. Ausgangspunkt des Konfliktes war eine unterschiedliche Interpretation der Berliner „Ersatzschulzuschussverordnung“, die die Zuschüsse des Landes für Privatschulen regelt, und dort der Punkt „Berücksichtigung der Einnahmen“. Der Vorwurf der Senatsverwaltung lautete, die Schule habe die Einnahmen nicht korrekt angegeben. Die Schule wehrte sich dagegen und machte klar, dass ein Teil der Einnahmen für Schulessen und Nachmittagsbetreuung vorgesehen war.
Dazu warf die Senatsbildungsverwaltung dem privaten Schulträger vor, zwischenzeitlich die Schülerzahlen manipuliert zu haben, um mehr Gelder zu erhalten. Dieser Vorwurf verbreitete sich schnell medial, der Ruf der Schule stand danach auf dem Spiel. Dabei, sagt nun Geschäftsführer Gero Troost von Schele, würden alle Schulen vor einem Schuljahr lediglich eine Schätzung der Schülerzahl abgeben, mit der die Verwaltung anfangs arbeite. „Das ist nur eine Prognose.“ Zweimal seien die Schätzung und die spätere Schülerzahl deutlich auseinandergegangen – zum einen, weil man zwei Flüchtlingsklassen eingeplant habe, die im letzten Moment von der Behörde nicht genehmigt wurden. Zum anderen, als man eine zusätzliche siebte Klasse plante, um sich zu einer weiterführenden Schule zu erweitern. Das zu viel gezahlte Geld habe man aber sofort zurücküberweisen. „Mit Zinsen“, so Troost von Schele. Über diesen Punkt habe man nie vor Gericht gestritten. „Das war selbstverständlich.“
Bei der Senatsbildungsverwaltung nimmt man die Gerichtsurteile zur Kenntnis. „Es ist zutreffend, dass die Revision nicht zugelassen wurde“, heißt es dort. Doch es sei nicht so, dass „das Urteil automatisch rechtskräftig“ werde, man könne noch den Weg einer „Nichtzulassungsbeschwerde“ gehen. Für diese Entscheidung müsse man aber erst die „schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten“. Die Verwaltung betonte, dass ihre „Rückforderungsbescheide“, sofern sie die Schülerzahlen betrafen, vor den Gerichten „immer Bestand hatten“. Deren Rechtmäßigkeit haben die Betreiber der Schele-Schule allerdings nie bestritten.
Die Wunden sitzen tief, nun muss verhandelt werden
Offen ist, wie schnell nun die rund 200.000 Euro für die Schule nachgezahlt werden. Das Geld wird dringend gebraucht. Nur mit einem Privatkredit konnte man die Insolvenz im letzten Moment abwenden – doch der Zinssatz liegt bei horrenden 18 Prozent. Schließlich musste man ihn zu einem Zeitpunkt höchster Bedrängnis abschließen. Nun gilt es erst mal, diesen Kredit in einen mit niedrigerem Zinssatz zu überführen. Und die Frage ist danach, wie es im Verhältnis mit der Senatsbildungsverwaltung weitergeht. „Wir sind verhandlungsbereit“, meint Gero Troost von Schele. Schließlich hat die Schule eine Tradition, man wolle sie lange weiterführen. Das gehe nicht ohne die Behörde. „Wir müssen mit der Verwaltung zusammenarbeiten.“ Andererseits ist der finanzielle Schaden, der entstanden ist, groß. Man habe nur durchgehalten, weil Kollegium und Eltern so treu waren.
Die Wunden sitzen tief. Von einem „skandalösen Vernichtungsplan“ gegen die Privatschule ist auf ihrer Homepage weiterhin die Rede. Es ist ein Text mit kohlhaasschen Zügen – frei nach der Novelle von Kleist über den wütenden Pferdehändler, der sich vom Junker betrogen fühlt. Noch im Februar 2017 schrieb Mark Rackles, Staatssekretär in der Bildungsverwaltung, dem Schulträger: „Den Vorwurf, dass Ihre Meldung überhöhter Schülerzahlen und zu niedriger Schulgeldeinnahmen zur überhöhten Zuschusszahlung geführt hat, erhalte ich aufrecht.“ Das war aber vor den aktuellen Urteilen.
„Wir verhalten uns sehr fair gegenüber der Senatsbildungsverwaltung“, meint Volker Symalla, Landesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Privatschulen in Berlin. „Und wir erwarten auch, dass mit unseren Schulen in freier Trägerschaft fair umgegangen wird.“