Berlin. Die Verurteilung des zweiten Kudamm-Rasers Marvin N. ist rechtskräftig, wie der rbb am Dienstag exklusiv berichtet. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte am 19. Januar dieses Jahres einstimmig die Revision des angeklagten Marvin N. gegen seine Verurteilung wegen versuchten Mordes als unbegründet verworfen, wie nun bekannt wurde. Der BGH hatte der Berliner Morgenpost noch am 21. Januar auf Anfrage mitgeteilt, dass noch unklar sei, wann sich der 4. Strafsenat mit dem Fall beschäftigt.
Am 2. März 2021 hatte das Landgericht Berlin Marvin N. zu 13 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. In zwei vorangegangen Verfahren war N. wegen Mordes verurteilt worden, beide Urteile wurden vom BGH kassiert. Die Verurteilung des zweiten Beschuldigten Hamdi H. wegen Mordes hielt der Bundesgerichtshof dagegen aufrecht.
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Hamdi H. und Marvin N. waren sich am 1. Februar 2016 zufällig auf dem Kurfürstendamm begegnet und hatten sich ein Autorennen geliefert. Mit bis zu 160 km/h rasten sie über mehrere rote Ampeln, bis Hamdi H. mit seinem Audi S6 in einen unbeteiligten Jeep raste, der bei Grün die Kreuzung überquerte. Der Fahrer des Jeeps, ein 69 Jahre alter pensionierter Arzt, erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen.
Die beiden Fahrer waren die ersten, die in Deutschland im Zusammenhang mit einem illegalen Autorennen wegen Mordes verurteilt wurden. Als politische Reaktion wurden im Oktober 2017 illegale Autorennen als Straftat ins Strafgesetzbuch aufgenommen.