Berlin. Eine Drohne stürzte am Mittwoch am Fernsehturm ab, die Feuerwehr führte 200 Gäste hinunter. Diese Regeln sollten Besitzer beachten.

Ein Einsatz der Berliner Feuerwehr sorgte am Dienstagabend für Aufsehen: Eine Hobby-Drohne blieb laut Feuerwehr am Fernsehturm am Alexanderplatz hängen. Der Bereich wurde weiträumig abgesperrt. Nach rund zwei Stunden brachten die Einsatzkräfte den defekten Flugkörper in Sicherheit.

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Wie die Polizei mitteilte, hatte ein 20-Jähriger gegen 18 Uhr seine Drohne aufsteigen lassen. Er verlor kurze Zeit später das Signal. Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten die Drohne in etwa 270 Meter Höhe auf dem Fernsehturm orten. Sie sperrten die Umgebung wegen bestehender Absturzgefahr weiträumig.

Drohne am Fernsehturm: Polizei ermittelt

Rund 200 Gäste befanden sich nach Angaben der Polizei zu dieser Zeit im Fernsehturm. Sie konnten aus dem Turm und dem Gefahrenbereich geführt werden. Anschließend wurden der Fernsehturm und umliegende Lokalitäten geschlossen. Nach etwa zwei Stunden barg die Höhenrettung der Feuerwehr die Drohne und übergab diese der Polizei. Die weiteren Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz führt nun das Landeskriminalamt Berlin.

Das beliebte Touristenziel ist 368 Meter hoch und wurde im Jahr 1969 eröffnet.

Wo dürfen Drohnen in Berlin fliegen?

Ein Screenshot der Karte der
Ein Screenshot der Karte der "Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt" (dipul) zeigt die Flugverbotszonen über Berlin. © dipul

Viele Drohnenaufnahmen – auch von Berlin – hätten so nie gemacht werden dürfen. Denn es gibt eine Vielzahl von Verbotszonen, was das Fliegen einer Drohne betrifft. Grundsätzlich regelt in Deutschland die Luftverkehrsordnung die Vorschriften.

Rund um dem Reichstag etwa gilt eine Flugbeschränkung für Drohnen. Sie dürfen in einem Radius von etwa 1,9 Kilometern rund um den Reichstag nur mit einer Genehmigung fliegen. Auch darf die Flughöhe von 100 Metern nicht überschritten werden. Zuständig für die Erteilung von Drohnenflügen in diesem Gebiet ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF).

Über diese Gebiete darf nicht geflogen werden:

  • Wohngrundstücke
  • Naturschutzgebiete
  • rund um Flughäfen und -plätzen
  • Kontrollzonen

Weiter muss zu folgenden Orten ein Abstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden:

  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen (z.B. Autobahnen), Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Heliports und Helikopter-Landeplätze
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
  • Industrieanlagen
  • Gefängnisse
  • militärischen Anlagen und Organisationen
  • Anlagen der Energieerzeugung und – verteilung

Auf der Webseite "Digitalen Plattform für Unbemannte Luftfahrt" können Interessierte nachschauen, wo genau Flugverbote gelten.

Wie hoch dürfen Drohnen fliegen?

Grundsätzlich ist laut Drohnenverordnung das Fliegen einer Drohne außerhalb der Sichtweite verboten. Weiter ist die erlaubte maximale Flughöhe für Drohnen auf 120 Metern über den Grund festgeschrieben.

Wie werden Verstöße geahndet?

Gemäß dem Bußgeldkatalog für Drohnen kann bei Verstößen ein Buß‌geld von bis zu 50.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verhängt werden.

Ist ein Drohnenführerschein vorgeschrieben?

Generell ist mindestens ein kleiner Drohnenführerschein für alle Drohnen erforderlich. Ausgenommen sind Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0. Optional ist der große Drohnenführerschein erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis zwei Kilogramm oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen.

Welche Ausnahmen gelten?

Zu mehreren der genannten Regeln gibt es gesonderte Ausnahmen und Bedingungen. Dazu zählen:

  • auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 120 Metern überschritten werden
  • über Wohngrundstücke darf geflogen werden, wenn der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt hat, oder wenn die Startmasse der Drohne unter 250 Gramm bleibt und die Drohne keine Kamera besitzt und keine optischen, akustischen und Funksignale empfangen und aufzeichnen kann
  • über Wohn- oder Naturschutzgebiete darf auch auch geflogen werden, sofern für das „professionelle“ Fliegen eine Genehmigung vorliegt
  • über Flugplätzen darf geflogen werden, wenn die Flugleitung oder der Betreiber dies freigibt – bei Flughäfen muss die zuständige Luftfahrtbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen
  • bei den Verkehrswegen, zum Beispiel Autobahnen, kann der Abstand bis auf 10 Meter reduziert werden