Berlin. Etliche Berliner sind zur Zahlung von hohen Mahngebühren aufgefordert worden. Die Polizei warnt vor der Betrugs-Masche.
Viele Berliner werden aktuell von einer angeblichen Anwaltskanzlei per Brief dazu aufgefordert, hohe Mahngebühren zu zahlen. Doch bei dem Mahnschreiben handelt es sich um einen hinterlistigen Betrugsversuch: Die in dem Schreiben angegebene Anwaltskanzlei existiert nicht, und auch der in dem Brief erwähnte Dienstleistungsvertrag ist von den Empfängern nicht unterzeichnet worden.
Bei der Berliner Polizei gebe es derzeit ein stark erhöhtes Aufkommen von Betrugsanzeigen in diesem Zusammenhang, wie die Behörde am Montag mitteilte. Die Ermittler warnen vor der Masche und raten dazu, das Schreiben zu ignorieren. Auf keinen Fall sollte man der Zahlungsaufforderung in Höhe von 289,50 Euro nachkommen.
Als Absender ist in dem Brief die "KS Anwaltssozietät, Rechtsanwälte Schmidt und Kowalski" aus München genannt. Wie die Rechtsanwaltskammer München mitteilte, sind die beiden auf dem Briefbogen genannten Personen „Benjamin Kowalski“ und „Michael Schmidt“ keine in München zugelassenen Rechtsanwälte und keine Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München. Auch die genannte „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH“ existiert laut Kammer offenbar nicht. Anrufe unter der angegebenen Telefonnummer würden lediglich zu einer Mailboxansage führen.
Mahnung per Brief: "Gut gemachte Abzock-Masche"

Die Betrugsmasche erfolgt bundesweit. Erste Warnungen vor den Briefen gibt es bereits seit April 2022. "Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine ganz klassische und einigermaßen gut gemachte Abzock-Masche", teilte Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen bereits Anfang April mit.
"Auch wenn in den aktuellen Schreiben massiver Druck aufgebaut wird und mit Vollstreckungsbescheiden, Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gedroht wird, sollten sich Betroffene nicht aus der Ruhe bringen lassen“, sagte die Verbraucherschützerin. Deutliches Indiz für ein Fake-Schreiben sei außerdem die Häufung von Rechtschreibfehlern.
Die Polizei Berlin rät dazu, bei Erhalt eines solchen Mahnschreibens, dieses zu ignorieren und das dem Mahnschreiben angefügte Sepa-Lastschrift- Formular weder auszufüllen, noch per Fax oder QR-Code, wie in dem Anschreiben gefordert, zu übermitteln.
BM