Drei Jahren und drei Monate Haft nach Jugendstrafrecht: Darauf plädiert die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen eine 18 Jahre alte Berlinerin. Die damalige Gymnasiastin soll ihr Neugeborenes nach der Geburt heimlich erstickt haben. Die Staatsanwaltschaft ist der Überzeugung, das Kind sei vorsätzlich umgebracht worden. Deshalb sei die Angeklagte des Totschlags schuldig zu sprechen, so Staatsanwältin am Freitag vor dem Landgericht Berlin.
Mord an eigenem Baby
Unfall oder Totschlag: Staatsanwältin verlangt Haftstrafe
Im Prozess um den Tod eines Säuglings steht die Mutter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft geht von einer vorsätzlichen Tat aus.

Eine Mutter steht vor Gericht - ihr wird vorgeworfen das eigene Baby umgebracht zu haben
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