Die Staatsschützer des Berliner Landeskriminalamtes haben zum Schlag gegen mutmaßliche Rechtsextreme ausgeholt. Am Donnerstag sind berlinweit auf richterliche Beschlüsse hin die Wohnungen von zehn Personen durchsucht worden, die politisch rechtsgerichtete Kommentare in sozialen Netzwerken verbreitet haben sollen. Etwa 60 Beamte waren am Morgen zwischen 6 und 10 Uhr an den Einsätzen beteiligt, hieß es in einer Erklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Bei den Durchsuchungen in den Stadtteilen Buch, Niederschöneweide, Bohnsdorf, Marzahn, Hellersdorf, Hohenschönhausen, Kreuzberg, Reinickendorf und Friedenau konnten die Beamten Geräte wie Smartphones und Computer beschlagnahmen. Die Auswertung der darauf enthaltenen Inhalte dauert nach Polizeiangaben noch an. Die als Tatmittel benutzten Geräte würden von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten auf Dauer eingezogen, hieß es weiter.
Anlass für die Ermittlungen waren Kommentare, die sich in nicht erlaubter Form gegen Flüchtlinge und Asylbewerber richteten oder andere Minderheiten diskreditieren würden. Konkrete Angaben zu den illegalen Inhalten wollten die Strafverfolgungsbehörden nicht machen.
Henkel: "Wir schauen nicht weg"
Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) erklärte zu den Durchsuchungen in der rechten Szene: „Wir schauen nicht weg, wenn im Internet volksverhetzende oder rassistische Beiträge verbreitet werden. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen in Berlin konsequent gegen Hassbotschaften vor. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch dort gelten die Regeln unseres Zusammenlebens.“ Seitens der Staatsanwaltschaft hieß es, die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, doch die Grenzen seien klar umrissen. Bei Verstößen sei in den zu erwartenden Gerichtsurteilen mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen zu rechnen. Die zuständige Abteilung „Hate Crime“ (Hasskriminalität) habe in jüngster Vergangenheit eine Zunahme von Verfahren zu verzeichnen, so die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Berliner Morgenpost, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Aus einer parlamentarischen Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber geht indes hervor, dass etwa im Jahr 2013 insgesamt 55 Fälle von Volksverhetzung in Berlin registriert wurden, im laufenden Jahr exakt diese Anzahl bis zum 7. Oktober erreicht wurde.
Strafrechtlich relevant sind Kommentare und Postings, die nach Paragraf 130 im Strafgesetzbuch als Volksverhetzung gelten, also etwa „zum Hass gegen eine religiöse Gruppe aufstacheln und den öffentlichen Frieden stören“. Dazu zählen unter Umständen Texte, die religiöse, ethnische oder nationale Gruppen beleidigen, oder wenn Menschen als minderwertig oder unwürdig dargestellt werden. Auch die Aufforderung zu Gewalttaten und das Anstacheln von Hass können ein Indiz für den Verstoß gegen den Paragrafen 130 sein.
Urteil einen Tag nach Veröffentlichung
Dass Ermittlungen des Polizeilichen Staatsschutzes durchaus Wirkung zeigen können, bewies die Verurteilung des Berliners Patrick H., der unter anderem bei Facebook folgenden Kommentar postete: „Ick bin dafür, dass wir die Gaskammern wieder öffnen und die ganze Brut da reinstecken.“ Der 34-Jährige wurde vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Strafe von 4800 Euro verurteilt.
Besonders schnell reagierten die Strafverfolgungsbehörden Ende September in Mecklenburg-Vorpommern. Nur einen Tag nach Veröffentlichung von Hassbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger vom Amtsgericht Wismar verurteilt worden. Die Schweriner Staatsanwaltschaft hatte am gleichen Tag ein beschleunigtes Verfahren beantragt, das Urteil lautete 300 Euro Geldstrafe, ersatzweise fünf Monate Gefängnis. Sein Handy wurde eingezogen. Der Mann aus Gadebusch hatte in einem Netzwerk angekündigt, ein Flüchtlingsheim anzuzünden, und hatte verfassungsfeindliche Parolen veröffentlicht.
Hinweise an Internetwachen der Polizei
In Berlin und Brandenburg können, wie in acht weiteren Bundesländern, Hinweise auf volksverhetzende Kommentare online an die jeweiligen Internetwachen gegeben werden. Weil bis zu deren Bearbeitung manchmal mehrere Tage verstreichen können, ist es ratsam, ein Foto als Beweismittel anzufertigen. Gegner der rechtsextremen Szene gehen gezielt gegen Hassbotschaften vor. So gelang es einer Gruppe in Bayern, einen 25-Jährigen zu identifizieren. Der Mann aus Tettenweis hatte gegen eine Asylbewerberunterkunft gehetzt. Ein Gericht in Passau verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 7500 Euro. Der Mann hatte einen über Facebook verbreiteten Spendenaufruf für Flüchtlinge mit den Worten kommentiert: „I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für die Nichtsnutze. Lieferung frei Haus.“ Obwohl das Gericht sein Geständnis strafmildernd wertete, stufte es den später gelöschten Beitrag als volksverhetzend ein.