Urteil

DSDS-Rüpel Menowin Fröhlich muss für ein Jahr ins Gefängnis

Hat gerade nicht so viel zu lachen: Menowin Fröhlich, der DSDS-Zweite von 2009, wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Hat gerade nicht so viel zu lachen: Menowin Fröhlich, der DSDS-Zweite von 2009, wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Foto: imago stock&people / imago/Revierfoto

Menowin war schon wegen gefährlicher Körperverletzung im Gefängnis. Jetzt muss erneut hinter Gitter, aber wegen eines anderen Delikts.

Berlin.  Seine erste DSDS-Teilnahme musste Menowin wegen einer Verhaftung abbrechen. Nun muss der Sänger schon wieder in den Knast. Weil er unter Drogeneinfluss Auto fuhr, ist er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden, wie die „Bild“ berichtet.

Demnach hielt die Polizei den Mietwagen des 29-Jährigen im vergangenen August auf der A5 zwischen Darmstadt und Heidelberg an. Als die Beamten einen Drogentest durchführten, entdeckten sie, dass Menowin Kokain im Blut hatte. Zu der gerichtlichen Verhandlung seines Falls am 13. Februar erschien der Sänger jedoch nicht. Daraufhin wurde er verhaftet und am 20. Februar der Richterin vorgeführt.

Menowin zeigt während der Verhandlung Reue

„In der rund eineinhalbstündigen Verhandlung zeigte sich Herr Fröhlich wie zuvor auch oft reumütig, räumte ein, dass er ein Kokain-Problem hat“, sagt die zuständige Richterin Walburga Englert-Biedert zu „Bild“. Trotzdem wurde die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist laut des Berichts noch nicht rechtskräftig.

Zuvor war Menowin schon einmal im Knast. 2005 wurde er zu zwei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Betruges verurteilt wurde. Das setzte auch seiner Teilnahme bei DSDS ein Ende. 2009 versuchte er es erneut, wurde sogar Zweiter. Dauerhaftes Glück scheint im der Erfolg jedoch nicht gebracht zu haben. Gegen ihn läuft nämlich auch noch ein Verfahren wegen Ladendiebstahls. (leve/ kge)

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