Ein wichtiger Beschluss: Der Senat hat Ende September eine Verordnung für ein Vorkaufsrecht des Landes Berlin für 23 unbebaute bzw. brachliegende Grundstücke in Pankow erlassen. Möglich machte dies die Änderung des Baulandmobilisierungsgesetzes.
Damit hat der Bund erstmals die Möglichkeit eröffnet, innerhalb eines Gemeindegebiets auch dann ein Vorkaufsrecht auszuüben, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Ausreichend ist es, wenn die Grundstücke im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen und diese vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können. Das neue Vorkaufsrecht gilt außerdem für brachliegende Grundstücke innerhalb eines Bebauungsplans. Notwendig ist immer eine vorausgehende Prüfung.
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Bausenator Christian Gaebler (SPD) erklärte: „Mit dem geänderten Baulandmobilisierungsgesetz haben wir ein Instrument zur Erschließung neuen Baulandes, das wir jetzt erstmals in Berlin anwenden. (...) So kann für die Berlinerinnen und Berliner ein neues sicheres Zuhause zu bezahlbaren Mieten entstehen.“
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Von Jessica Pillatzki
Das Vorkaufsrecht gilt für folgende Grundstücke in Pankow:
Altenberger Weg 6
Berliner Allee 181 / 183
Blankenburger Straße 37
Blankenburger Straße 49, 51, 53, Idastraße 24, Siegfriedstraße 30
Borkumstraße 9
Breite Straße 35
Charlottenburger Straße 80 / Jacobsohnstraße 22
Florastraße 91-92
Gaillardstraße 33
Gounodstraße 90
Greifswalder Straße 221 – 222b
Idunastraße 1 A
Lehderstraße 91/92
Liebermannstraße 27, 29, 31, 33, 35, 37
Margaretenaue 10 – 10L
Margaretenaue 12-14
Maximilianstr. 10
Neukirchstraße 67 A
Neukirchstraße 68
Pistoriusstraße 115 – 116
Schloßallee 22
Schulstraße 5
Schulstraße 7