Berlin. Geraldine Rauch befürchtet „Verdachtsurteile“ gegen Studierende, weil viele Taten sich kaum zweifelsfrei beweisen ließen.
Es soll das schärfste Schwert werden gegen antisemitische und andere extremistische Umtriebe an den Berliner Hochschulen: die Zwangsexmatrikulation von Studierenden. In den Entwürfen von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) und der CDU-Fraktion ist der Rauswurf die Endstufe einer Kaskade möglicher Sanktionen. Doch in den Universitäten regt sich Widerstand.
Geraldine Rauch, Präsidentin der Technischen Universität, lehnt die Pläne ab. „Meines Erachtens wird durch diese Gesetzesänderung eine ,Universitäts-Justiz‘ eingeführt, die keine juristische Legitimität hat“, warnt die Mathematikerin in ihrer Stellungnahme zu Cyborras Vorschlag.
Ein Ordnungsausschuss soll über den Rauswurf aus der Hochschule entscheiden
Die Debatte um Sanktionen war unter anderem durch den Angriff eines FU-Studenten auf einen jüdischen Kommilitonen und weitere als antisemitisch eingestufte Aktionen an den Hochschulen angeheizt worden.
Czyborra möchte die Entscheidung, ob Studierende zwangsweise der Hochschule verwiesen werden sollen, einem intern zu besetzenden Ordnungsausschuss übertragen. Rauch fürchtet jedoch, dass die eine Exmatrikulation erlaubenden Tatbestände in vielen Fällen „nicht eindeutig belegbar“ seien, es sei ungeregelt, was als Beweis gelten könne. „Dadurch entsteht notwendigerweise eine gewisse Willkür des Ordnungsausschusses, die aufgrund der Loslösung einer objektiven Überprüfbarkeit keine juristische Substanz hat“, schreibt die TU-Präsidentin. Das ermögliche eine „Verdachts-Verurteilung“, die es im Rechtsstaat nicht geben darf.
Eine Verlängerung des Hausverbots hält die TU-Präsidentin aber für sinnvoll
Die Möglichkeit, das bereits mögliche Hausverbot zu verlängern, begrüßt Rauch hingegen ausdrücklich. Das erlaube eine „kurzfristige Reaktion“ und könne die Zeit bis zu einem Urteil ordentlicher Gerichte gegen Straftäter überbrücken.
Die TU-Präsidentin versteht auch die Eile nicht. Seit Jahren gebe es Fälle sexualisierter Diskriminierung und Gewalt auch durch Professoren und rassistische Vorfälle an Hochschulen. Diese seien „jedoch nie als ausreichend gravierend angesehen wurden, um eine Gesetzesänderung anzuregen“. Stattdessen werde nun gegen Studierende eine „erhebliche Drohkulisse fernab juristischer Grundsätze aufgebaut“. Es sei zu erwarten, dass in der „aktuell gesellschaftlich aufgeheizten Stimmung eine Art Schöff*innen-Gericht wie der Ordnungsausschuss nicht in der Lage“ sein werde, objektive und juristisch valide Entscheidungen zu treffen.
An der Humboldt Universität herrscht in der Hochschulleitung eine andere Meinung vor als an TU. Das Präsidium der HU begrüßt und unterstützt die Zielsetzung der geplanten Novelle des Berliner Hochschulgesetzes.
„Bei Gewalttaten sollte Exmatrikulation ermöglicht werden“, sagte HU-Präsidentin Julia von Blumenthal: „Aber eines muss uns allen klar sein: Antisemitismus ist ein gesellschaftliches Problem, das wir durch den Ausschluss eines jungen Menschen von der Uni nicht lösen.“