Berlin (dpa/bb). Ein 44-Jähriger, der einen Elektroroller von einer Brücke auf eine dreispurige Fahrbahn geworfen haben soll, muss sich seit Montag vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die Anklage lautet auf versuchten Mord sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Mann soll vor rund fünf Monaten in Berlin-Lichtenberg einen E-Roller mit voller Wucht auf die dreispurige Fahrbahn geschleudert haben. Ein Autofahrer habe eine Kollision nur durch starkes Abbremsen und Ausweichen verhindern können, hieß es. Der Verteidiger kündigte zu Beginn des Prozesses am Montag eine Aussage seines Mandanten zu einem späteren Zeitpunkt an.

Ein 44-Jähriger, der einen Elektroroller von einer Brücke auf eine dreispurige Fahrbahn geworfen haben soll, muss sich seit Montag vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die Anklage lautet auf versuchten Mord sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Mann soll vor rund fünf Monaten in Berlin-Lichtenberg einen E-Roller mit voller Wucht auf die dreispurige Fahrbahn geschleudert haben. Ein Autofahrer habe eine Kollision nur durch starkes Abbremsen und Ausweichen verhindern können, hieß es. Der Verteidiger kündigte zu Beginn des Prozesses am Montag eine Aussage seines Mandanten zu einem späteren Zeitpunkt an.

Es war gegen 9 Uhr, als der Angeklagte am 12. Juni 2023 auf der Gensinger Brücke einen rund 29 Kilogramm schweren E-Scooter einer Vermietungsfirma gepackt und auf die viel befahrene Straße im Ortsteil Alt-Friedrichsfelde geworfen haben soll. Heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln habe er versucht, einen Menschen zu töten, so die Anklage.

Dem 44-Jährigen sei bewusst gewesen, dass es im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Fahrzeug oder einer wegen eines Ausweichmanövers entstehenden Kollision auch zu einem tödlichen Unfall der Insassen hätte kommen können, hieß es weiter in der Anklage. Der Mann habe Personen- und Sachschäden billigend in Kauf genommen.

Zwei Wochen nach dem Geschehen wurde der 44-Jährige festgenommen. Besonders durch Auswertung von DNA-Spuren sei der Mann als Verdächtiger identifiziert worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft damals mit. Der Mann war den Angaben zufolge bereits mit Raubtaten, Drogendelikten und Verstößen gegen das Waffengesetz aufgefallen. Am Rande des Prozesses hieß es, der Mann habe sich möglicherweise über E-Roller „geärgert“.

Der Prozess, für den bislang drei weitere Tage vorgesehen sind, wird am Dienstag voraussichtlich mit einer Erklärung des Angeklagten fortgesetzt.