Berlin. Die Berliner Tierschutzbeauftragte ist wegen der Tierquälerei alarmiert. Sie fordert die Behörden zum Handeln auf.
Berlins Tierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann hat im Zusammenhang mit der Tötung von Tauben die Staatsanwaltschaft kritisiert. Es sei für sie nicht nachvollziehbar, dass die Behörde ein Strafverfahren eingestellt habe, teilte Herrmann am Mittwoch mit. Sie sprach von „grausamen Übergriffen auf Tauben und Taubenküken“.
Zeugen hätten geschildert, wie ein Mann auf öffentlichen Plätzen – etwa am Kottbusser Tor, am Halleschen Tor und am Baumschulenweg – den Tieren bei lebendigem Leib Federn ausrupft oder mit einem Obstmesser den Hals durchtrennt. Anschließend habe er die Vögel verzehrt. „Der Anblick der Tierquälereien und liegen gelassener Kadaver sind als Störung der öffentlichen Ordnung nicht länger hinzunehmen“, so Herrmann. Bürgerinnen und Bürger berichteten auch, dass der Mann mit einem Messer droht, wenn man ihn anspricht.

Sie forderte ein entschlossenes Vorgehen der zuständigen Behörden. Die Praktik verstoße gegen das deutsche und europäische Tierschutzrecht. „Nach der Gesetzeslage schließen Ernährungszwecke die Strafbarkeit der Tötung eines Tiers höchstens dann aus, wenn die Tötung sachgemäß nach den Vorschriften des Tierschutzgesetzes erfolgt, insbesondere unter Betäubung und durch eine sachkundige Person. Daher ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren zu den Vorfällen eingestellt hat, auch angesichts der erheblichen Qualen, die den Tieren vor der Tötung zugefügt werden“, erklärte die Tierschutzbeauftragte.
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Getötete Tauben in Berlin: Staatsanwaltschaft sind zwei Vorfälle bekannt
Der Berliner Staatsanwaltschaft sind nach eigenen Angaben zwei Vorfälle bekannt, die im Zusammenhang mit den genannten Vorgängen stehen dürften. Weitere Verfahren seien zunächst nicht feststellbar, teilte ein Behördensprecher auf Anfrage mit.
In einem Fall sei gegen einen namentlich bekannten Mann ermittelt worden wegen des Verzehrs von Taubeneiern. Dieses Verfahren sei Ende September eingestellt worden, da keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung nach dem Tierschutzgesetz ersichtlich gewesen seien, so der Sprecher. Das Verfahren sei aber am 26. Oktober wieder aufgenommen worden, weil sich die Anzeigeerstatterin beschwert habe. Es werde geprüft, ob möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit vorliege.
In einem weiteren Fall ging es laut Staatsanwaltschaft um einen unbekannten Mann, der eine Taube gezielt zum Zwecke des Verzehrs getötet haben sollte. „Dieses Verfahren wurde eingestellt, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt wurde“, so der Sprecher. Zudem setze eine strafbare Handlung entweder eine Quälerei oder eine Tötung ohne vernünftigen Grund. In dem Fall sei das Tier aber zum anschließenden Verzehr getötet worden. dpa/BM