Berlin. Der Täter ist noch auf der Flucht, die Polizei spricht von einem ungewöhnlichen Verbrechen. Was der Person jetzt drohen könnte.
Am Mittwochmorgen ist am Grünstreifen des Erkelenzdamms in Kreuzberg nichts mehr von dem Verbrechen der vorherigen Nacht zu sehen. Menschen genießen die wenigen Sonnenstunden auf Parkbänken, während Mütter mit Kinderwagen an ihnen vorbei spazieren. „Schrecklich“, sagt ein Anwohner und deutet auf den Labrador an der Leine in seiner Hand. „Ich würde wahnsinnig werden, wenn das meinem Hund passieren würde.“
In der Nacht zu Mittwoch kam es während einer Auseinandersetzung genau hier unweit des Kottbusser Tors zu einem Schuss auf einen Pitbull. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand und Zeugenaussagen der Polizei gerieten eine 52-jährige Hundebesitzerin und ein 40-jähriger Passant gegen 23 Uhr aus bisher unbekanntem Grund in Streit. Im Rahmen der Auseinandersetzung soll der Pitbull-Mischling der Frau den Mann dann angegriffen und durch Bisse am Arm verletzt haben. Als die 52-Jährige versuchte, ihren Vierbeiner zurückzuhalten, wurde auch sie gebissen.
Auf die mutwillige Tötung eines Tieres stehen bis zu drei Jahre Haft
Plötzlich soll darauf eine unbekannt gebliebene, scheinbar völlig unbeteiligte Person hinzugekommen sein und den Hund gezielt mit ihrer Waffe erschossen haben. Diese Person – es ist noch unklar, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelte – sei dann in Richtung Fraenkelufer am Landwehrkanal geflüchtet. Alarmierte Einsatzkräfte versorgten die beiden Verletzten noch vor Ort, die anschließend von Rettungskräften zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht wurden. Der Hund war zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits verstorben.
„Von so etwas habe ich während meiner ganzen Laufbahn noch nicht gehört“, so ein Polizeisprecher auf Anfrage. „Ein gezielter Schuss auf ein Tier ist schon sehr ungewöhnlich.“ Zwar ist Hundehass – ab und zu ausgelöst durch Kynophobie, also der krankhaften Angst vor Hunden – gerade in Großstädten keine Seltenheit. Doch manifestiert sich dieser Hass in der Regel in heimlich ausgelegten Giftködern oder Fallen.
Bis zum Mittwochnachmittag konnte die Polizei den oder die Verantwortliche indes noch nicht ausfindig machen. Es gebe bisher auch keine Hinweise darauf, dass sich die Beteiligten kennen oder der Angreifer den von ihm getöteten Hund bewusst ausgewählt habe. Die weiteren Ermittlungen hat nun ein Fachkommissariat übernommen. Das deutsche Tierschutzgesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, wenn ein Tier wie in diesem Fall mutwillig getötet oder gequält wird.