Wohnungspolitik

Bericht: Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen möglich

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Bei einer Demonstration gegen hohe Mieten in Berlin halten Teilnehmer ein Transparent mit der Aufschrift "Deutsche Wohnen & Co enteignen".

Bei einer Demonstration gegen hohe Mieten in Berlin halten Teilnehmer ein Transparent mit der Aufschrift "Deutsche Wohnen & Co enteignen".

Foto: Christophe Gateau/dpa/Archivbild

Die Expertenkommission zum Thema Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen hat ihren Bericht vorgelegt.

Berlin. Nach Einschätzung der zu diesem Thema vom Senat eingesetzten Expertenkommission ist die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin möglich. Zu diesem Schluss kommen die Kommissionsmitglieder in ihrem Abschlussbericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach lässt das Grundgesetz ein entsprechendes Vergesellschaftungsgesetz zu, das Land Berlin habe die Kompetenz dafür, es zu beschließen.

Auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit steht dem nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht entgegen. Eine Mehrheit ist außerdem der Ansicht, dass die Höhe der Entschädigung für die Vergesellschaftung unter dem Verkehrswert liegen dürfe und für eine Vergesellschaftung keine Änderung der Berliner Landesverfassung nötig sei. Zuerst hatte der „Tagesspiegel“ über die Einschätzungen der Kommission berichtet, die ihren Bericht am Mittwoch vorstellen will.

Außerdem argumentieren die Expertinnen und Experten, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen nach dem Gleichbehandlungsgebot zulässig sei, auch wenn dabei eine Mindestgröße von 3000 Wohnungen oder eine vergleichbare Größenordnung zugrunde gelegt werde.

Und auch im Vergleich zu Alternativen zur Vergesellschaftung kommt die Kommission zu einer positiven Einschätzung: „Damit sind nach derzeitigem Erkenntnisstand für die Kommission keine anderen Mittel erkennbar, die offensichtlich einerseits in der Wirksamkeit dem Vorhaben eindeutig gleichstehen, andererseits die betroffenen Grundrechte weniger einschränken und zugleich Dritte und die Allgemeinheit nicht stärker belasten.“

Die Kommission hat seit April 2022 unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) darüber beraten, ob und gegebenenfalls wie Vergesellschaftungen umgesetzt werden können. Däubler-Gmelin will den Abschlussbericht nach Angaben der Senatskanzlei am Mittwochnachmittag im Roten Rathaus an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und an Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD) übergeben.

Die Diskussion um die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen hatte die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ angestoßen. Bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Danach hatte der damalige rot-grün-rote Senat die Expertenkommission eingesetzt.

Der jetzige schwarz-rote Senat will auf der Grundlage des Abschlussberichts über sein weiteres Vorgehen entscheiden. Für den den Fall, dass die Kommission eine „verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung“ abgibt, wollen CDU und SPD laut Koalitionsvereinbarung zunächst ein Vergesellschaftungsrahmengesetz beschließen. Es soll erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten und davor vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat die Pläne für ein Rahmengesetz mehrfach kritisiert. Sie wirft dem Senat vor, das sei eine Verschleppungstaktik und fordert stattdessen ein Vergesellschaftungsgesetz.

( dpa )