Berlin. Berlins neue Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) muss sich schon nach wenigen Wochen im Amt einer Befragung durch die Opposition stellen.
Berlins neue Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) muss sich schon nach wenigen Wochen im Amt einer intensiven Befragung durch die Opposition stellen. Ihre Äußerungen zur Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" sollen aus Sicht der Linken ein Nachspiel im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses haben. Die Fraktion hat eine Liste von Fragen, die sie Badenberg am 14. Juni stellen will, wie am Freitag bekannt wurde. Der rechtspolitische Sprecher der Linken, Sebastian Schlüsselburg, kritisierte: „Der Auftritt der Justizsenatorin in den "Tagesthemen" besorgt uns.“ Lesen Sie auch: "Tagesthemen-Auftritt" – Justizsenatorin blamiert sich im TV
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Badenberg lasse die Entscheidung der Staatsanwaltschaft überprüfen, die "Letzte Generation" nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen. Damit drücke sie ihr „Misstrauen“ gegenüber der Objektivität der Staatsanwaltschaft aus und bereite offenbar eine politische Weisung vor. So lautet der Vorwurf Schlüsselburgs. Weisungen der Senatsjustizverwaltung seien zwar zulässig, aber unüblich. Schlüsselburg sagte: „Sie beeinträchtigen die Unabhängigkeit und Objektivität der Staatsanwaltschaft.“ Die Einleitung von Strafverfahren dürfe nicht davon abhängen, für welche Partei eine Senatorin im Amt sei.
Badenberg hatte die Straßenblockaden der "Letzten Generation" als „absolut unverantwortlich“ bezeichnet. Die Frage nach einer Einordnung als kriminelle Vereinigung lässt sie derzeit von ihrer Verwaltung juristisch prüfen. In den „Tagesthemen“ hatte sie etwas unklar gesagt, es komme „auf den konkreten Einzelfall an“ und man könne „nicht behaupten, dass die Letzte Generation in ihrer Gesamtheit als eine kriminelle Vereinigung einzustufen ist“.
Die Linke will nun im Ausschuss wissen, ob die Staatsanwaltschaft Berlin die Gruppe als kriminelle Vereinigung sehe oder nicht, ob der Prüfvorgang nicht Misstrauen gegenüber der Staatsanwaltschaft ausdrücke und ob es ähnliche frühere Weisungen oder Prüfungen gegeben habe.
dpa