Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Ärzten vor, Operationen vorgetäuscht zu haben. Wie die Mediziner vorgegangen sein sollen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen zwei Ärzte Anklage erhoben, die Operationen vorgetäuscht und abgerechnet haben sollen.
Den Vorwürfen zufolge soll die beiden heute 72- und 67-Jährigen über fünf Jahre hinweg Patienten in 1052 Fällen von Operationen überzeugt haben, obwohl diese gar nicht medizinisch erforderlich waren.
Demnach habe der heute 72 Jahre alte Internist zwischen Januar 2013 und Juni 2018 bbei Privatpatienten in seiner Praxis in Schöneberg, die wegen Sodbbrennen zu ihm kamen, ein Barrett-Syndrom diagnostiziert - wider besseres Wissen, so die Ankläger. Als Behandlung für diese mögliche Vorstufe einer Krebserkrankung habe der Arzt eine ambulante Operation unter Vollnarkose verordnet.
Da soll der heute 67 Jahre alte Anästhesist ins Spiel gekommen sein. Dieser habe die Patienten lediglich betäubt, eine Operation sei aber nicht durchgeführt worden.
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, soll der der Anästhesist danach insgesamt 714 Rechnungen mit einem Gesamtwert von 137.623 Euro für die nicht indizierten Narkoseleistungen gestellt haben, der Internist unter Mithilfe einer 55 Jahre alten Arzthelferin, die auch seine Lebensgefährtin ist, 1050 Rechnungen für die nicht erfolgten Operationen über rund 1.051.100 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hat jetzt gegen die beiden wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in 1052 Fällen und das banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in 1764 Fällen Anklage zum Landgericht Berlin erhoben. Mitangeklagt ist auch die Arzthelferin.
BM