Warnung

Abzocke mit Kleingärten: Pächter fordern irrsinnige Preise

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Hobbygärterinnen beim Ernten. In Berlin ist die Nachfrage nach Kleingärten extrem hoch (Archivbild).

Hobbygärterinnen beim Ernten. In Berlin ist die Nachfrage nach Kleingärten extrem hoch (Archivbild).

Foto: picture alliance/dpa/Waltraud Grubitzsch

Illegal und riskant: Häufig werden in Berlin Kleingärten für ein Vielfaches ihres Werts angeboten. Experten warnen eindringlich.

Berlin. In Berlin sind die Wartelisten für Kleingärten aktuell extrem lang. Der Grund: Insgesamt bewirtschaften Pächter in 890 Anlagen 71.000 Gärten in der Hauptstadt – und diesen Gärten stehen etwa 19.000 Bewerber gegenüber. Deshalb werden die Parzellen oft für ein Vielfaches ihres geschätzten Werts angeboten. Darauf macht das Verbrauchermagazin "Super.Markt" des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) aufmerksam. Bei Recherchen sei ermittelt worden, dass dabei auch Mondpreise von über 80.000 Euro gefordert werden. Die Sendung wird am Montagabend, 17. April, um 20.15 Uhr ausgestrahlt und ist anschließend in der RBB-Mediathek verfügbar.

Das Aufrufen solcher oft als Abstandszahlungen deklarierter Preise sei nicht gesetzeskonform und sogar riskant, wie der Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde, Gert Schoppa, in der Sendung sagt. „Das sind Praktiken, die wir nicht möchten. Also nicht nur nicht möchten, sondern gegen die wir, wenn wir es feststellen, vorgehen. Der Grund und Boden kann nicht gekauft werden. Er wird gepachtet.“

Kleingarten in Berlin kaufen: Vorstand des Vereins entscheidet über Neuverpachtung

Nicht der aktuelle Pächter, sondern der Vorstand des jeweiligen Kleingarten-Vereins entscheidet über die Neuverpachtung. Diese Vergabe ist in Verwaltungsvorschriften klar geregelt, erläutert die Berliner Rechtsanwältin Kathleen Pfordte: „Die Vergabe der Kleingärten soll nach der zeitlichen Reihenfolge erfolgen. Nur Bewerber mit sozialen Voraussetzungen und Räumungsbetroffene sind vorzuziehen.“

Von „Meistbietenden“ ist nicht die Rede. Und dennoch gelinge es vielen, die Wartelisten zu umgehen und sich einen Kleingarten teuer zu erkaufen, wie es in der Sendung heißt. Immer wieder gebe es Pächter und Pächterinnen, die aus der großen Nachfrage Profit schlagen möchten. So besichtigte die "Super.Markt"-Redaktion einen auf Ebay annoncierten Kleingarten, bei dem die Abstandszahlung 42.000 Euro betragen soll. Das sei mehr als das Fünffache des vom zuständigen Verein geschätzten Wertes für Gewächse und Laube, hieß es. Die Gärtnerin argumentiert mit der Marktlage: „So viele Leute suchen. Da gebe ich den Garten nicht zu dem kleinen Preis ab.“

Kleingärten: Ausstattung der Laube wird nicht bewertet – Warnung vor Abzocke

Dagmar Frick vom Bezirksverband Lichtenberg erklärt, dass die Richtlinien zur Wertermittlung von Kleingärten Summen über 20.000 Euro gar nicht hergeben. Vom jeweiligen Verein „wird die Laube geschätzt und andere Baulichkeiten wie Gewächshäuser. Dann werden die Außenanlagen bewertet. Es wird nichts bewertet, was innen eingebaut ist, also Marmorfußboden oder eingebaute Dusche oder ähnliche Sachen.“

Verbandspräsident Schoppa warnt die Interessenten eindringlich vor den Risiken, wenn sie diese Summen zahlen. „Alle, die auf solche Annoncen reinfallen, müssen wissen: Sie müssen zum Schluss einen Pachtvertrag angeboten bekommen. Und das ist mit Sicherheit nicht sicher, ob ein solcher Pachtvertrag dann auch zustande kommt. Auch beim Höchstangebot nicht.“

Es ginge schließlich um die Erholung durch Gärtnern in der Freizeit, nicht um ein Grundstück zum Wohnen – für 400 bis 500 Euro Pacht pro Jahr, nicht für teure Abstandssummen. Deshalb definiert das Bundeskleingartengesetz seit genau 40 Jahren auch strenge Regeln für die Nutzung. So sollen die Gärten der Gemeinnützigkeit dienen, geschützt vor Spekulationen des freien Marktes. Sie sollen eine soziale, ökologische Rolle spielen und zur Selbstversorgung mit Obst und Gemüse beitragen.

( bee )