Berlin. Per Eilantrag wollte ein Vater gegen gendergerechte Sprache in Schulen vorgehen. Er scheiterte aber in erster Instanz.

Der Streit um die gendergerechte Sprache an den Berliner Schulen geht in die nächste Runde: Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht Ende März den Eilantrag eines Vaters gegen die Verwendung einer genderneutralen Sprache an den Gymnasien seiner beiden Kinder zurückgewiesen hat, will der Vater nun Beschwerde am Oberverwaltungsgericht gegen die Entscheidung einlegen.