Gefährliche Gegenstände

Kontrollen: Was die Bundespolizei bei Fahrgästen findet

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Alexander Rothe
Durch eine Allgemeinverfügung darf die Bundespolizei am Wochenende jede Person am Bahnhof kontrollieren. Im Fokus stehen aber insbesondere junge Männer.

Durch eine Allgemeinverfügung darf die Bundespolizei am Wochenende jede Person am Bahnhof kontrollieren. Im Fokus stehen aber insbesondere junge Männer.

Foto: Sergej Glanze / FUNKE Foto Services

Bei Kontrollen an Bahnhöfen hat die Bundespolizei acht gefährliche Gegenstände gefunden. Die Sonderaktion sehen manche kritisch.

Berlin.  Amir steht eingekreist von fünf Bundespolizisten am Ostkreuz. Während ein Beamter ihn durchsucht, kontrolliert ein Kollege die Tasche des 17-Jährigen, der seinen Nachnamen nicht nennen möchte. Die Gegenstände aus Amirs Tasche werden akribisch beäugt und auf ihre Gefährlichkeit geprüft. Nach mehreren Minuten ist klar: Amir trägt keine Gegenstände mit sich, die potenziell als Waffe eingesetzt werden können. Er darf gehen.

Mehr Messeangriffe: Bundespolizei will dagegen vorgehen

Bei anderen Personen hingegen werden die Beamtinnen und Beamten fündig: In der Nacht von Freitag auf Sonnabend verzeichnete die Bundespolizei insgesamt acht Verstöße gegen das Verbot, gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen mit sich herumzutragen – darunter waren ein Teleskopschlagstock, diverse Messer, ein Nothammer und Reizstoffsprays.

Hintergrund ist eine sogenannte Allgemeinverfügung, mit der am Wochenende jeweils zwischen 20 und 6 Uhr an vier Bahnhöfen Personen gezielt nach gefährlichen Gegenständen aber auch nach illegalen Waffen kontrollieren werden. Angesichts einer deutlichen Zunahme von Messerangriffen, will die Bundespolizei mit der Sonderaktion ein Zeichen setzen.

Der Fokus auf die Bahnhöfe Gesundbrunnen, Ost- und Südkreuz sowie Warschauer Straße sei laut Bundespolizeisprecher Jens Schobranski darin begründet, dass es an diesen Orten in den vergangenen Monaten zu besonders vielen Gewaltdelikten gekommen sei.

Im Fokus stehen junge Männer und männliche Jugendliche

Doch wie werden die Personen, die im Fokus des Einsatzes stehen, ausgesucht? „Aussuchen ist das falsche Wort“, sagt Schobranski. „Wir reagieren eher auf ihr Verhalten: Wenn jemand gegenüber anderen Reisen oder dem Sicherheitsdienst der Bahn besonders provokant, laut und aggressiv auftritt, können wir sie ansprechen.“ Das seien vor allem junge Männer und männliche Jugendliche, die oftmals in Gruppen unterwegs sind. „Wir wissen, dass es oft gruppendynamische Prozesse sind, die zur Eskalation führen. Aus Pöbeleien werden schnell handgreifliche Auseinandersetzungen.

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Aber auch Einzelpersonen werden rausgefischt, wie Amir. Der junge Mann mit umgedrehter Cap, auffälliger Silberkette und Bauchtasche um den Oberkörper beschwert sich über die willkürliche Kontrolle. „Ich finde das nicht in Ordnung. Diese Woche wurde ich schon fünfmal von der Polizei angehalten, für nichts“, beschwert sich der Jugendliche. „Einmal wurde ich sogar mit Handschellen auf den Boden gelegt, weil ich auf den Boden gespuckt habe. Die dachten, ich hätte Waffen dabei, dabei wurde aber nichts gefunden.“

Tatsächlich passt Amir als männlicher Jugendlicher in das Muster. „Für uns sind Personen relevant, die irgendwo auffallen“, erklärt Bundespolizeisprecher Schobranski das selektive Vorgehen der Einsatzkräfte. „Personen, die sich durch ihr Wesen und dergleichen von der Masse abheben und aggressiver sind als andere.“

Bei vergangener Allgemeinverfügung wurde Totschläger bei 14-Jährigem gefunden

Es ist nicht der erste derartige Einsatz der Bundespolizei. Bei vergangenen Aktionen – zuletzt 2018 – sei es mitunter zu Überraschungen gekommen. „Selbst bei Kindern haben wir damals waffenähnliche Gegenstände gefunden, zum Beispiel einen Totschläger bei einem 14-Jährigen“, so Schobranski.

Der Erfolg der Kontrollen sei schwer zu bewerten. Es gehe in erster Linie darum, potenziellen Gewalttätern klar zu machen, dass die Bundespolizei das Thema ernst nimmt, und sie zur Einsicht zu bringen, Waffen zu Hause zu lassen.