Fahndung läuft

In Berlin entkommen: Sexualstraftäter noch nicht gefasst

Die Schriftzug «Polizei» leuchtet auf dem Dach eines Streifenwagens der Polizei.

Die Schriftzug «Polizei» leuchtet auf dem Dach eines Streifenwagens der Polizei.

Foto: Carsten Rehder/dpa/Symbolbild

Der 64 Jahre alte Mann war am 15. Februar im Rahmen eines Ausgangs im Europa Center in Berlin. Dort entwischte er dann der Polizei.

Potsdam. Ein aus der Haft entflohener Straftäter ist trotz intensiver Fahndung der Polizei noch nicht gefasst. Bis zu 100 Polizisten suchten am Wochenende unter anderem große Flächen um die Stadt Nauen im Kreis Havelland nach Personen und verdächtigen Gegenständen ab. Auch ein Hubschrauber kam zum Einsatz, wie die Polizei am Sonntag weiter mitteilte.

Der verurteilte 64-Jährige, der in Sicherungsverwahrung saß, ist seit über einer Woche auf der Flucht. Aus der Bevölkerung sind der Polizei zufolge bislang 88 Hinweise eingegangen, die bearbeitet werden. Sie bittet weiter um Mithilfe und um sachdienliche Hinweise.

Die Polizei ermittelt auch im Umfeld des Mannes. Unter anderem werden Kontaktadressen überprüft. Trotz der bundesweiten Fahndung, die offen und verdeckt läuft, konnte er bislang nicht aufgespürt werden.

Europa Center in Berlin: Sexualstraftäter gelang während eines Ausgangs die Flucht

Der verurteilte Straftäter, der wegen Totschlags und Sexualstraftaten zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, kam nach seiner Haftzeit in die Sicherungsverwahrung nach Brandenburg an der Havel. Am Mittwoch vergangener Woche (15. Februar 2023) bekam er Ausgang und war in Begleitung zweier Justiz-Bediensteter in Berlin. Im Europa Center in der Nähe der Gedächtniskirche konnte er bei einem Toilettengang entkommen.

Seit rund fünf Jahren war der Mann in Brandenburg an der Havel untergebracht - dort ist die einzige Einrichtung für Sicherungsverwahrung im Land. Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass psychiatrische Gutachter den Täter weiter als gefährlich einstufen. Anspruch auf Ausgang haben sie aber.

( dpa/BM )