Berlin. Nach jahrelangem Streit um das Erbe des Dussmann-Imperiums ist nun ein erstes Urteil ergangen. Das Berliner Landgericht wies die Ansprüche der Tochter des Unternehmensgründers Peter Dussmann gegen ihre Mutter und Witwe des verstorbenen Unternehmenschefs ab. Demnach bleibt es bei der Aufteilung des Erbes von 75 Prozent für die Mutter Catherine und 25 Prozent für die Tochter Angela (Az: 23 O 174/14).
Die Kammer stellte laut einer Mitteilung fest, dass die Mutter Erbin zu drei Vierteln und die Tochter Erbin zu einem Viertel ist. Damit ist in dem seit neun Jahren währenden Streit zwischen Mutter und Tochter ein erstes Urteil ergangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Unterlegene kann Berufung dagegen einlegen.
Dussmann-Erbe: Rosenkrieg zwischen Mutter und Tochter schwelt seit Jahren
Der Streit um das Erbe des umtriebigen Geschäftsmannes ist ein regelrechter Rosenkrieg unter engsten Verwandten. Peter Dussmann hatte nach mehreren Schlaganfällen sein Testament zugunsten seiner Ehefrau geändert. Anstatt das Erbe 50:50 aufzuteilen, wie es ursprünglich vorgesehen war, sollte Catherine 75 Prozent erhalten, die Tochter Angela nur 25 Prozent, was dem Pflichtanteil entspricht.
Ursache für die Änderung des Testaments soll die Heirat der Tochter mit einem Esoteriker gewesen sein, der, laut eigener Darstellung, „aus seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit heraus Zusammenhänge der feinstofflichen Wirklichkeit“ erforscht. Peter Dussmann sah die Zukunft seines Unternehmens gefährdet, sollte die Familie seiner Tochter nach seinem Tod Einfluss erhalten, gründete eine Stiftung und soll deshalb das Testament geändert haben.
Nach dem Tod des Patriarchen im September 2013 - kurz vor seinem 74. Geburtstag – klagte die Tochter gegen die Testamentsänderung. Ihr Vater, der nach mehreren Schlaganfällen stark geschwächt war, sei nicht mehr in der Lage gewesen, seine Entscheidung zu überblicken, hieß es. Tatsächlich hatte Peter Dussmann das Testament in Anwesenheit eines Notars und eines Arztes auf dem Krankenlager geändert.
Gutachten bestätigt Geschäftsfähigkeit Peter Dussmann
Im Verfahren wurde ein Gutachten über den geistigen Zustand Dussmanns zum Zeitpunkt der Testamentsänderung in Auftrag gegeben. Der Arzt, der die Testamentsänderung mit seiner Unterschrift im Krankenhaus bezeugt hatte, konnte im Nachhinein nicht mehr über die Umstände befragt werden, da er Suizid begangen hatte.
Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass Dussmann zum Zeitpunkt der Änderung rechtsfähig gewesen sei. Auch dagegen wandte sich die Tochter, das Gutachten wurde nachgebessert und bescheinigte Peter Dussmann erneut, geschäftsfähig gewesen zu sein. Die „kommunikativen Fähigkeiten und Fertigkeiten“ reichten aus, eine „adäquate Kommunikation mit Herrn Dussmann war möglich“, hieß es in dem 164 Seiten umfassenden Gutachten.
Das Landgericht folgte nun dieser Auffassung. Die Witwe des Unternehmensgründers zeigte sich erleichtert. „Heute hat das Gericht den letzten Willen meines Mannes, Peter Dussmann, bestätigt, und dafür bin ich sehr dankbar“, heißt es in einer Mitteilung Catherine Dussmanns. „Es sind lange neun Jahre vergangen, und manchmal war diese sehr persönliche Familienangelegenheit für mich schwierig und schmerzhaft.“
Die Mutter hofft auf eine Aussöhnung mit der Tochter
Die gebürtige Amerikanerin hofft nun auf eine Aussöhnung mit ihrer Tochter nach Jahren des erbitterten Streits. „Ich bin zuversichtlich in die Entscheidung des Gerichts und hoffe wirklich, dass ich und meine Tochter Angela können das alles hinter uns bringen und ein neues Kapitel in unser Leben schreiben.“
Peter Dussmann, 1938 in Rottweil geboren, schuf aus einem Münchener Junggesellenservice eines der größten Dienstleistungsunternehmen mit zuletzt 2,3 Milliarden Euro Umsatz und weltweit 65.000 Mitarbeitern. Nach der deutschen Einheit kam der gelernte Buchhändler Dussmann nach Berlin und baute eine Unternehmenszentrale sowie das Kulturkaufhaus Dussmann an der Friedrichstraße in Mitte auf.
Nach dem Ausbau seines Serviceunternehmens für Junggesellen, wandte sich Dussmann der Gebäudereinigung zu und setzte dabei vor allem auf Industriekunden. Dann nahm er Krankenhäuser ins geschäftliche Visier und bot als Erster Dienstleistungen von der Reinigung bis zum Catering an. 1985 folgten „Kursana“-Residenzen für Senioren, von denen das Unternehmen inzwischen mehr als 100 betreibt. Zuletzt wandte sich der Konzern auch der Elektronikbranche zu.