Eilantrag abgelehnt

Berlin-Wahl 2023: Wahl-Wiederholung kann stattfinden

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Jens Anker
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich mit der Berlin-Wahl 2023 auseinandergesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich mit der Berlin-Wahl 2023 auseinandergesetzt.

Foto: Hauke-Christian Dittrich / dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Durchführung der Berlin-Wahl 2023 abgelehnt. Nun droht noch größeres Chaos.

Berlin. Die Berlin-Wahl 2023 kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte den Widerspruch von 43 Politikerinnen und Politikern gegen die Wahl-Wiederholung ab. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte die Entscheidung am Dienstag, ohne zunächst Gründe zu nennen (Az. 2 BvR 2189/22). Sie wird den Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt zugesandt.

Bei dem Beschluss handelt es sich um eine Entscheidung im Eilverfahren der Beschwerdeführer. Das letzte Wort zur Wahl ist damit allerdings noch nicht gesprochen, denn das Gericht kündigte an, sich gründlich mit der Frage zu beschäftigen.

Berlin-Wahl 2023: Bundesverfassungsgericht könnte Wahl später für unrechtmäßig erklären

In einem am Montag bekannt gewordenen Brief des Bundesverfassungsgerichts an Parlamentspräsident Dennis Buchner gab es den Berliner Abgeordneten die Möglichkeit, sich in der Hauptsache bis zum 2. März dieses Jahres zu äußern.

Möglich ist, dass das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt zu dem Schluss kommt, dass die Berlin-Wahl 2023 nicht hätte stattfinden können. Dann wäre das Wahlchaos perfekt.

Wahl in Berlin 2023: Kläger wenden sich gegen Pannen-Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs

Die 43 Politikerinnen und Politiker, die das Bundesverfassungsgericht angerufen hatten, richteten sich gegen eine vollständige Wiederholung der Berlin-Wahl. Der Berliner Verfassungsgerichtshof war in seiner Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung abgewichen, für die Wiederholung einer Wahl sehr hohe und enge Grenzen zu setzen.

Bislang galt demnach, dass Wahlfehler in jedem Einzelfall genau dokumentiert werden und die Folgen für die Mandatsverteilung dargelegt werden musste. Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied dagegen, dass das wegen der Fülle der Wahlfehler im Einzelnen nicht möglich sei, aber die Masse der Fehler ausreiche, eine Wahlwiederholung anzuordnen.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich nun zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich zu der Frage äußern.

In einer ersten Reaktion äußerte der ehemalige FDP-Politiker Marcel Luthe Unverständnis. „Das ist ein Programm für Politikverdrossenheit“, sagte Luthe vor dem Hintergrund, dass das Gericht die Wahlwiederholung zulässt, sich aber vorbehält, sie zu einem späteren Zeitpunkt für ungültig zu erklären. Lesen Sie auch: Berlin-Wahl 2023: Das sind die Reaktionen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Bundestagswahl: Entscheidung aus Karlsruhe spielt für Teil-Wiederholung in Berlin keine Rolle

Mit der Berliner Bundestagswahl, bei der es ebenfalls Probleme gab, hat die Karlsruher Entscheidung nichts zu tun. Diese Wahl soll nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags nur teilweise in einigen Wahlbezirken der Hauptstadt wiederholt werden.

Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Ein Wahltermin wird hier erst bestimmt, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist.

Auch eine teilweise Wiederholung wird vom Verfassungsgericht in Karlsruhe überprüft. Der Bundestag hatte beschlossen, die Wahl in 431 Wahlbezirken zu wiederholen. Auch dagegen legten Politiker Widerspruch ein.