Frist bis 2. März

Berlin-Wahl 2023: Wirbel um Brief des Verfassungsgerichts

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Jens Anker
Mitarbeiter bereiten Wahlunterlagen für die Briefwahl vor.

Mitarbeiter bereiten Wahlunterlagen für die Briefwahl vor.

Foto: Jens Kalaene / dpa

Das Bundesverfassungsgericht wird nun am Dienstag über die Berlin-Wahl 2023 entscheiden. Im Vorfeld sorgt ein Brief für Verwirrung.

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht wird sich am Dienstag (31. Januar 2023) zum Fortgang der Widersprüche gegen die Berlin-Wahl 2023 äußern. Das kündigte das Gericht am Montag an. Lesen Sie auch: Berlin-Wahl 2023: Wahl-Wiederholung kann stattfinden

43 Berliner Politikerinnen und Politiker hatten sich gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes gewandt, die Wahl wegen zahlreicher Pannen wiederholen zu lassen.

Darunter befanden sich Abgeordnete auf Bezirks- und Landesebene aus mehreren Parteien sowie Menschen ohne politisches Mandat. Die Politiker kritisieren, dass der Berliner Verfassungsgerichtshof eine komplette Wahlwiederholung in Berlin anordnete, obwohl nicht in allen Wahllokalen Fehler passiert seien – die Wahlergebnisse in diesen Wahllokalen also korrekt ermittelt worden seien.

Berlin-Wahl 2023: Brief an Berliner Parlamentspräsidenten sorgt für Verwirrung

Für Verwirrung sorgte am Montag zunächst ein Brief des Verfassungsgerichts an den Berliner Parlamentspräsidenten Dennis Buchner. Demnach gibt das Verfassungsgericht den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses bis zum 2. März Gelegenheit, sich zu den Widersprüchen gegen die Wahlwiederholung zu äußern. Welche Auswirkungen das auf den Termin am 12. Februar hat, ist unklar.

Die Landesverfassungsrichter hatten die Wahl vom 26. September 2021 wegen zahlreicher Pannen komplett für ungültig erklärt. Als Termin für die Wiederholungswahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.

Berlin: Wahl-Wiederholung sind enge Grenzen gesetzt

Die Entscheidung stand im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht, das für eine Wahlwiederholung sehr enge Grenzen setzt. So müssen Wahlfehler und die möglichen Auswirkungen auf die Mandatsverteilung sehr genau dokumentiert werden, hieß es bislang in Karlsruhe. Der Berliner Verfassungsgerichtshof beschloss dagegen, dass allein die Fülle an Wahlpannen ausreiche, um die Wiederholung anzuordnen.

Auch eine mögliche Wahlwiederholung zur Bundestagswahl wird in Karlsruhe überprüft. Der Bundestag hatte eine Wiederholung der Wahl in 431 Wahlbezirken beschlossen. Auch dagegen haben sich mehrere Politiker gewandt. Das Bundesverfassungsgericht wird darüber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Während für Widersprüche gegen die Berliner Wahlen der Berliner Verfassungsgerichtshof zuständig ist, entscheidet der Bundestag selbst über die mögliche Wiederholung. Diese Entscheidung kann aber ebenfalls in Karlsruhe überprüft werden.