Landespolitik

Verfassungsgericht entscheidet heute über Wahlwiederholung

Jens Anker
Das Bundesverfassungsgericht prüft Einsprüche von 43 Politikerinnen und Politikern

Das Bundesverfassungsgericht prüft Einsprüche von 43 Politikerinnen und Politikern

Foto: Uli Deck / dpa

Das Gericht in Karlsruhe überprüft 43 Einsprüche gegen den Termin der Wahlwiederholung am 12.2.2023. Heute gibt's die Entscheidung.

Berlin . Das Bundesverfassungsgericht will an diesem Montag eine Entscheidung zur Wahlwiederholung am 12. Februar bekannt geben. Das kündigte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der Berliner Morgenpost an. 43 Berliner Politikerinnen und Politiker hatten sich gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes gewandt, die Wahl wegen zahlreicher Pannen wiederholen zu lassen. Lesen Sie auch: Berlin-Wahl 2023: Wahl-Wiederholung kann stattfinden

Darunter befanden sich Abgeordnete auf Bezirks- und Landesebene aus mehreren Parteien sowie Menschen ohne politisches Mandat. Die Politiker kritisieren, dass der Berliner Verfassungsgerichtshof eine komplette Wahlwiederholung anordnete, obwohl nicht in allen Wahllokalen Fehler passiert seien – die Wahlergebnisse in diesen Wahllokalen also korrekt ermittelt worden seien.

43 Politiker legten Beschwerde gegen Wahlwiederholung ein

Die Landesverfassungsrichter hatten die Wahl vom 26. September 2021 wegen zahlreicher Pannen komplett für ungültig erklärt. Als Termin für die Wiederholungswahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.

Die Entscheidung stand im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht, das für eine Wahlwiederholung sehr enge Grenzen setzt. So müssen Wahlfehler und die möglichen Auswirkungen auf die Mandatsverteilung sehr genau dokumentiert werden, hieß es bislang in Karlsruhe. Der Berliner Verfassungsgerichtshof beschloss dagegen, dass allein die Fülle an Wahlpannen ausreiche, um die Wiederholung anzuordnen.

Auch eine mögliche Wahlwiederholung zur Bundestagswahl wird in Karlsruhe überprüft. Der Bundestag hatte eine Wiederholung der Wahl in 431 Wahlbezirken beschlossen. Auch dagegen haben sich mehrere Politiker gewandt. Das Bundesverfassungsgericht wird darüber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.