Berlin. 31 Rechtsanwälte sind laut RBB-Recherchen mit der Aufarbeitung der RBB-Krise befasst. Eine Zusammenarbeit wirft dabei Fragen auf.
Zahlreiche Anwälte sind mit der Aufarbeitung der RBB-Krise beschäftigt. Wie Recherchen des RBB ergaben, stellten insgesamt 31 Anwälte von vier Rechtsanwaltskanzleien von Juli bis Ende November 2022 dem öffentlich-rechtlichen Sender mehr als 1,4 Millionen Euro in Rechnung. Und die Rechnungen für Dezember und Januar sind noch nicht gestellt.
Wie der RBB weiter schreibt, wirft die Kooperation zwischen den Anwälten und der Generalstaatsanwaltschaft Fragen auf. Neben der Rechtsanwaltskanzlei Lutz/Abel seien zwei Strafrechtskanzleien sowie eine Wirtschaftskanzlei tätig. Die Anwälte sollen sich neben der Compliance-Untersuchung mit arbeitsrechtlichen sowie auch strafrechtlichen Fragen beschäftigen.
Rechtsexperten üben Kritik an der Arbeit der Kanzleien
In dem RBB-Bericht kritisieren Rechtsexperten, dass die Anwälte doppelte Arbeit abrechnen und Leistungen für die Generalstaatsanwaltschaft erbringen würden, für die der RBB gar nicht zuständig sei. Seit vergangenen August ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft gegen die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger und vier weitere Personen.
Hierzu fordert die Generalstaatsanwaltschaft Unterlagen und Beweismittel vom RBB. In dem Bericht wird ein Beispiel gegeben, wie eine Strafrechtskanzlei in dieser Sache abrechnet: "Durchsicht, Zusammenstellung und Übergabe der Unterlagen". Auch Telefonkonferenzen und Treffen mit den Ermittlern hätten die Strafrechtler in Rechnung gestellt.
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Heger: RBB muss einfach nur Unterlagen herausgeben
Der RBB zitiert in diesem Zusammenhang Martin Heger, Prodekan und Leiter der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität (HU): "Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum zur Bearbeitung von der Staatsanwaltschaft eingereichten Listen externer Rechtsrat eingeholt und natürlich bezahlt werden muss." Laut Heger müsse der RBB die Unterlagen einfach nur an die Generalstaatsanwaltschaft herausgeben.
Doch nicht nur eine Strafrechtskanzlei beschäftigt sich offenbar mit doppelter Arbeit, sondern auch die anderen Kanzleien. Der RBB führt ein weiteres Beispiel auf. Demnach rechne auch die Kanzlei Lutz/Abel mehrmals die "Durchsicht (von) Auskunftsverlangen der Generalstaatsanwaltschaft" ab. Allein an zehn Tagen im August gehe es um "Korrespondenz...wegen Auskunft an die Generalstaatsanwaltschaft, Abstimmung sowie Planung (der) Besprechung mit der Generalstaatsanwaltschaft."
Laut RBB-Bericht beschäftigen sich an einem Tag drei Anwälte acht Mal mit der "Abstimmung und Durchsicht zur Herausgabe von Beraterverträgen an die Generalstaatsanwaltschaft". Und stellen das dann in Rechnung.
Generalstaatsanwaltschaft ist der Profiteur
Profiteur der vom RBB bezahlten Arbeit sei dabei die Generalstaatsanwaltschaft. In dem Bericht weist der Potsdamer Professor Uwe Hellmann darauf hin, dass es seit langem Trend sei, dass sich Staatsanwaltschaften auf Anwaltskanzleien verlassen. Dies sei aber besonders kritisch, wenn die Kanzleien von denen bezahlt werden, die im Visier der Ermittler stehen.
"Der Beitragszahler bezahlt die Aufwendungen für die Anwälte, die letztlich einen erheblichen Anteil der Arbeit der Staatsanwaltschaft übernehmen, die also Material sammeln für die Staatsanwaltschaft, die normalerweise die Staatsanwaltschaft, die durch den Steuerzahler bezahlt wird, selbst sammeln müsste", sagt der HU-Professor Heger gegenüber dem RBB.
Hellmann ergänzt: "Also meiner Ansicht nach muss die Staatsanwaltschaft selbst ermitteln." Und weiter: "Es besteht die Gefahr, dass durch die Vorauswahl des Materials durch die Anwälte eine gewisse Schlagseite entsteht." Zur Pflicht von Ermittlern gehöre es, sich ein Gesamtbild zu machen, so Paragraf 160 der Strafprozessordnung. Und da die Leitungsebene des RBB beteiligt war und im Laufe der Zeit immer neue Vorwürfe und immer neue Beschuldigte auftauchten, hätte die Generalstaatsanwaltschaft von Anfang an allumfänglich selbst beschlagnahmen müssen, so Heger. Laut Heger sollte man hier möglicherweise sogar den Straftatbestand der Veruntreuung von Beitragsgeldern prüfen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigt gegenüber dem RBB die Kooperation mit einer Kanzlei, doch weitere "Auskünfte werden wegen andauernden Ermittlungen nicht erteilt."
BM