Zum Jahreswechsel ändern sich traditionell viele Gesetze und Regelungen, andere werden erst später im Jahr wirksam. Die Berliner Morgenpost nennt die wichtigsten deutschlandweiten und Berliner Änderungen im Jahr 2023.
Altersvorsorge
Steuerbetrag Aufwendungen zur Altersvorsorge, also auch Beiträge zur Rentenversicherung, können vom neuen Jahr an vollständig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die Rente wird dann erst mit der Auszahlung im Alter versteuert.
Betriebliche Altersvorsorge Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sind beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Freibetrag für Krankenkassenbeiträge erhöht sich 2023 von 164,50 auf 169,75 Euro im Monat. Pflichtversicherte Rentner zahlen nur Beiträge auf Leistungen, die diesen Freibetrag überschreiten.
Arbeit und Ausbildung
Pflegeberufe Im Mai 2023 soll der Mindestlohn für Menschen, die in der Altenpflege arbeiten, erhöht werden. Er steigt für Pflegehilfskräfte um 20 Cent auf 13,90 Euro pro Stunde, im Dezember auf 14,15 Euro pro Stunde. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte steigt er im Mai um 30 Cent auf 14,90 Euro pro Stunde und im Dezember auf 15,25 Euro. Pflegefachkräfte erhalten ab Mai mindestens 17,65 Euro, ab Dezember 18,25 Euro.
Ausbildungsvergütung Azubis bekommen mehr Geld: Für das erste Ausbildungsjahr gilt künftig eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro (bisher 585 Euro) monatlich. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr werden dann Aufschläge von 18 Prozent, 35 Prozent sowie 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres gezahlt. Für mehrere Branchen gelten allerdings laut Tarifvertrag höhere Ausbildungsvergütungen.
Midi-Jobs Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro brutto im Monat verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Branchen-Mindestlöhne Bei einigen branchenspezifisch in Tarifverträgen festgelegten Mindestlöhnen stehen am 1. Januar 2023 Erhöhungen an. Pädagogischen Mitarbeitern in der Aus- und Weiterbildung stehen künftig mindestens 17,87 Euro pro Stunde zu (bisher 17,18 Euro). Im Elektrohandwerk klettert der Mindestlohn um 50 Cent auf 13,40 Euro, in der Fleischwirtschaft um 30 Cent auf 12,30 Euro. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro/Stunde soll erst wieder 2024 erhöht werden.
Berufsanerkennung Die unter der Rufnummer 030/31 51 09 00 erreichbare Berliner Beratungshotline zur Berufsanerkennung geht zum Jahresbeginn in den Regelbetrieb. Dort erhalten internationale Fachkräfte, die bereits in Berlin leben und die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses anstreben, Informationen sowie Beratung.
Auto
E-Mobilität Käufer von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Die Prämien für reine E-Autos sinken. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro erhalten eine staatliche Förderprämie von 4500 Euro, mit einem Nettolistenpreis bis 65.000 Euro einen Bonus von 3000 Euro. Für teurere Fahrzeuge gibt es keine Förderung. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
Parkgebühren In Berlin tritt am 1. Januar 2023 eine neue Parkgebührenordnung in Kraft. Das Parken in Parkzonen wird nach einem Senatsbeschluss in jeder Gebührenstufe um einen Euro teurer. Statt ein, zwei oder drei Euro pro Stunde werden künftig – je nach Parkzone – zwei, drei oder vier Euro fällig. Gleichzeitig können die Abstellflächen in Parkzonen aber für andere Fahrzeuge kostenlos genutzt werden. So dürfen Fahrräder, E-Tretroller, Pedelecs, Lastenräder, Mopeds und Motorräder gratis auf den Parkplätzen stehen. Weil sich die rund 4500 Parkscheinautomaten in Berlin aus technischen Gründen nur schrittweise umstellen lassen, gelten die neuen Parkgebühren jeweils ab der Umrüstung.
Verbandskasten Schon seit 1. Februar 2022 gilt, dass der Verbandskasten im Auto zwei medizinische Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken) enthalten muss. Bislang greift aber noch eine Übergangsfrist. Sie endet am 31. Januar 2023. Danach müssen die Masken im Verbandskasten liegen.
Lkw-Maut Die Lkw-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.
Führerscheine Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, müssen für bestimmte Geburtsjahrgänge gegen neue EU-Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht werden. Für Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 kann das nur noch bis zum 19. Januar 2023 geschehen, die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 haben bis zum 19. Januar 2024 Zeit.
Autogas Wer sein Fahrzeug mit Autogas (LPG) betankt, zahlt ab 2023 mehr. Eine Steuervergünstigung läuft aus, der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne LPG greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.
Einkommen
Bürgergeld Das Bürgergeld löst zum 1. Januar Hartz IV ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro. Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro im Monat, Ehe- oder Lebensgemeinschaftspartner 451 Euro. Wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, kann künftig mehr von seinem Einkommen behalten: Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Ab 1. Juli wird ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro eingeführt. Im ersten Jahr darf Vermögen erst ab 40.000 Euro für einen Single angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro. Ab 1. Januar 2023 führen Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse wieder zu Leistungskürzungen.
Kindergeld Das Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Damit bekommt beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern 744 Euro mehr im Jahr. Gleichzeitig wird der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht: je Elternteil von 2810 Euro auf 3012 Euro. Einschließlich des unveränderten Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes wird der Kinderfreibetrag auf 8952 Euro angehoben.
Wohngeld Zum 1. Januar 2023 erhalten deutlich mehr Geringverdiener Anspruch auf Wohngeld. Von heute rund 600.000 Berechtigten wird die Zahl auf etwa zwei Millionen Menschen steigen. Das Wohngeld wird außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Eine Heizkostenkomponente soll die stark gestiegenen Energiekosten berücksichtigen. Über das Wohngeld erhalten auch mehr Familien zusätzliche Hilfen für Kinder und Jugendliche: Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Unterhalt Für Trennungskinder können 2023 höhere monatliche Unterhaltsleistungen nach der „Düsseldorfer Tabelle“ geltend gemacht werden. Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zu sechs Jahren auf 437 Euro, bis zwölf auf 502, bis 17 auf 588 und ab 18 Jahren auf 628 Euro.
Pfändungsfreigrenzen Zum 1. Juli 2023 wird die Pfändungsfreigrenze angepasst. Schuldner können mit einer deutlichen Erhöhung des Freibetrags rechnen, die genaue Höhe wird im April 2023 bekannt gegeben. Derzeit liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.330,16 Euro. Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten dann ohne Übergangsregelung und müssen automatisch sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen als auch von Banken bei Pfändungsschutzkonten beachtet werden.
Energie
Strom- und Gaspreisbremse Die Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme sorgen ab 2023 für finanzielle Entlastung bei privaten Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Die Bremsen bestehen ab März 2023 und enden im April 2024. Allerdings gelten sie bereits rückwirkend für Januar und Februar, der Entlastungsbetrag wird dann im März erstattet. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten. Bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den darüberliegenden Verbrauch muss der gültige Vertragspreis gezahlt werden. Wer andere Heizmittel, etwa Öl oder Holzpellets, nutzt und finanziell überfordert ist, kann über einen Härtefallfonds des Bundes entlastet werden.
Energiepauschale für Studierende Studierende sowie Fachschüler erhalten wegen der stark gestiegenen Strom- und Gaspreise 2023 einen zusätzlichen einmaligen Zuschuss von 200 Euro. Die etwa 3,4 Millionen Betroffenen müssen sich aber gedulden: Wann genau sie das Geld bekommen, ist noch offen.
Härtefallfonds Von Januar an geht der „Härtefallfonds Energiearmut“ als Teil des Berliner Entlastungspakets an den Start. Berlinerinnen und Berliner, denen eine Energiesperre droht, können über einen Online-Antrag die Übernahme ihrer Strom- oder Heizkostenschulden beantragen. Der Fonds greift nur, wenn andere Maßnahmen und Leistungsansprüche Energiesperren nicht verhindern können. Ausgezahlt werden die Beträge direkt an die Energieversorgungsunternehmen.
Notfallfonds Der Berliner Senat hat einen „Notfallfonds Energie für Vereine und Verbände“ aufgelegt, um diese vor existenziellen Notlagen in der Energiekrise zu schützen. Rund acht Millionen Euro werden dafür bereitgestellt. Die Mittel werden über den Landessportbund Berlin (LSB) vergeben. Ein Antrag kann bis zum 30. November 2023 gestellt werden.
Solaranlagen Von 2023 an entfällt für Kauf und Installation einer Photovoltaik-Hausanlage bis 30 Kilowatt Leistung (kWp) die Umsatzsteuer. Die Anlagen werden damit 19 Prozent günstiger. Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt werden rückwirkend ab 1. Januar 2022 von der Einkommensteuer befreit. Anlagen auf Mehrfamilienhäusern werden ebenfalls von der Einkommensteuer befreit, sofern die Leistung 15 kWp pro Wohneinheit nicht übersteigt.
Solargesetz In Berlin gilt ab dem 1. Januar 2023 eine gesetzliche Solarpflicht. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen auf Neubauten, die ab Jahresbeginn errichtet werden, eine Photovoltaikanlage installieren und betreiben. Die Pflicht gilt auch für Bestandsgebäude, sofern das Dach wesentlich um- oder ausgebaut wird. Hier stellt das Land Fördermittel zur Verfügung. Das Gesetz sieht die Nutzung eines Anteils von 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaikanlagen vor. Es greift bei einer Dachnutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern.
Atomkraft Die letzten drei aktiven Atomkraftwerke in Deutschland – Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland – gehen zum 15. April 2023 endgültig vom Netz. Eigentlich sollten sie bereits Ende 2022 abgeschaltet werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte im Oktober den vorübergehenden Weiterbetrieb wegen drohender Energieknappheit entschieden.
Familie
Stadtteilmütter Das Berliner Landesprogramm Stadtteilmütter wird ausgebaut. Zu den 210 aktiven Stadtteilmüttern erhalten im neuen Jahr 30 weitere Frauen mit Migrationsgeschichte eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Die Stadtteilmütter beraten und unterstützen berlinweit andere Mütter und Eltern zu Erziehungsfragen, Kindergesundheit und vielen anderen Familienthemen. Die 30 neuen Stadtteilmütter werden bereits qualifiziert und beginnen ihre Tätigkeit voraussichtlich zum 15. September 2023.
Frauenhaus Im neuen Jahr – voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals – wird in Berlin das achte Frauenhaus mit 40 neuen Schutzplätzen eröffnen. Zeitgleich soll eine Clearingstelle mit weiteren 15 Plätzen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder eröffnet werden. Die Clearingstelle hat das Ziel, ein Angebot rund um die Uhr zu schaffen, damit die Frauen ihre persönliche Situation in Ruhe klären können und einen niedrigschwelligen Zugang zu Schutzräumen erhalten. Ab Januar soll zudem eine App angeboten werden, die von häuslicher Gewalt betroffene Frauen dabei unterstützt, gezielt Hilfe zu finden.
Finanzen/Gebühren
Eurozone Mit dem neuen Jahr erweitert sich auch die Eurozone. Ab dem 1. Januar ist in Kroatien der Euro die offizielle Währung. Damit werden neue Münzen eingeführt, die die speziellen Prägungen des Landes tragen.
CO2-Abgabe Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang mussten Mieter die Abgabe allein zahlen. Ebenfalls neu zum 1. Januar: Die Regelung gilt auch für Immobilien, die mit Fernwärme beheizt werden.
BSR Die Berliner Stadtreinigung (BSR) erhöht vom 1. Januar an ihre Gebühren, für die kommenden zwei Jahre insgesamt um rund sieben Prozent. Die Gebühren für die Straßenreinigung steigen zum Beispiel für ein 500 Quadratmeter großes Grundstück je nach Reinigungsklasse zwischen 1,80 Euro und 18 Euro pro Quartal. Auch die Müllabfuhr wird teurer – um wie viel, hängt von der Größe der Tonne ab. Eine 240-Liter-Restmülltonne zum Beispiel kostet bei 14-tägiger Leerung 3,10 Euro pro Quartal mehr, künftig 47,03 Euro.
Gesundheit
Elektronische Krankschreibung Die „gelben Scheine“ bei der Krankschreibung werden abgeschafft. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird ab 1. Januar 2023 für gesetzlich Versicherte nur noch elektronisch ausgestellt. Die digitale Krankschreibung (eAU) ist auch verpflichtend für Arbeitgeber. Arztpraxen oder Krankenhäuser übermitteln die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen. Die Meldungspflicht der Arbeitnehmer bei ihrer Firma bleibt aber bestehen. Der Arbeitgeber ruft dann bei der Krankenkasse die AU-Daten ab. Erkrankte erhalten allerdings weiterhin eine Papierausfertigung ihrer Krankschreibung. Ausgenommen von der elektronischen Krankschreibung sind Privatversicherte, Minijobber in Privathaushalten, Privatpraxen und Behandlungen im Ausland.
Zusatzbeitrag der Krankenkassen Der Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, steigt zum Jahreswechsel in vielen Fällen durchschnittlich von 1,3 auf 1,6 Prozent. Allerdings erhöhen nicht alle Kassen, die Techniker Krankenkasse (TK) zum Beispiel bleibt bei 1,2 Prozent. Im Fall einer Erhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird.
Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt, angepasst an die Einkommensentwicklung, von 58.050 Euro im Jahr auf 59.850 Euro (monatlich 4987,50 Euro). Bis zu diesem Betrag ist das Einkommen von Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Auch die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich versichert sein müssen, steigt 2023 an, auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5550 Euro). Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Notvertretungsrecht zwischen Ehepartnern Vom 1. Januar an können Ehepartner für maximal sechs Monate füreinander in Gesundheitsfragen entscheiden, wenn einer seine eigenen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst regeln kann. Der Beginn dieses Zeitraums muss vom behandelnden Arzt bestätigt werden. Das „Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten“ gilt in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Der Ehepartner kann dann Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen treffen sowie vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit in direktem Zusammenhang stehen. Er kann also etwa Behandlungs- und Pflegeverträge abschließen.
Rettungsdienst Das neue Berliner Rettungsdienstgesetz soll im Februar in Kraft treten. Es sieht vor, dass im Rahmen einer zeitlich befristeten Ausnahmeregelung künftig nicht nur ein Notfallsanitäter einen Notarztwagen fahren darf, sondern bei besonders hoher Auslastung auch ein geringer ausgebildeter Rettungssanitäter. Zudem soll der Landesbranddirektor mehr Verantwortung bekommen und schneller Entscheidungen treffen können. So soll die zuletzt wegen des Personalmangels sehr häufige Überlastung des Rettungsdienstes minimiert werden.
Impfpflicht Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für das Personal von Kranken- und Pflegeeinrichtungen ist Ende Dezember 2022 ausgelaufen, sie entfällt im kommenden Jahr.
Herzzentrum Das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB) wird in die Charité Universitätsmedizin integriert, beide Institutionen bündeln ihre Kompetenzen und Ressourcen in der Herzmedizin. Das Deutsche Herzzentrum der Charité (DHZC), ein „Leuchtturmprojekt“, nimmt zum 1. Januar 2023 offiziell den Betrieb auf. Auf die Patientenversorgung hat das zunächst keinen unmittelbaren Einfluss, allerdings werden in die Zusammenführung der klinischen und wissenschaftlichen Expertise zweier Spitzeneinrichtungen der Herzmedizin hohe Erwartungen gesetzt. Im neuen Jahr sollen auch die Arbeiten für den Neubau des DHZC auf dem Campus Virchow in Wedding beginnen. Die Bauzeit soll fünf Jahre betragen.
Kinder/Jugendliche
Kita-Finanzierung Der Bund wird die Länder in den kommenden zwei Jahren mit knapp 3,9 Milliarden Euro bei der Finanzierung ihrer Kitas unterstützen. Das sieht das Kita-Qualitätsgesetz der Ampel-Regierung vor, das am 1. Januar in Kraft tritt. Eigentlich sind Kitas Ländersache. Die Mittel sollen für Investitionen in die Qualität genutzt werden, etwa zur Förderung frühkindlicher Bildung, guter Ernährung oder sprachlicher Entwicklung.
Pflegekinder Zur Stärkung der Pflegekinderhilfe und -rechte sowie zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Pflegeeltern wird Mitte 2023 von der Berliner Senatsjugendverwaltung eine unabhängige Ombudsstelle für Pflegekinder eingerichtet – außerhalb der bezirklichen Pflegefamiliennetzwerke.
Kultur
Kulturpass Die Bundesregierung führt im zweiten Quartal 2023 in Deutschland einen „Kulturpass“ ein. Er richtet sich zunächst an alle rund 750.000 Jugendlichen, die im kommenden Jahr 18 Jahre alt werden. Sie erhalten ein Guthaben von 200 Euro, das sie zwei Jahre lang auf einer digitalen Plattform einlösen können, etwa für Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen. Auch Eintrittskarten für Museen und Ausstellungen sowie Bücher oder Vinylschallplatten sollen zum Angebot gehören. Die Teilnahme ist beschränkt auf lokale Kulturanbieter.
Jugendkulturkarte Unabhängig vom bundesweiten Kulturpass für 18-Jährige können junge Berliner und Berlinerinnen zwischen 18 und 23 Jahren ein Guthaben von 50 Euro für Kulturerlebnisse einlösen. Zu den etwa 200 Stellen, die bei der Jugendkulturkarte mitmachen, zählen neben Bühnen aller Art auch Museen, Bibliotheken, Clubs und Kinos. Die Karte gilt von Februar bis April 2023. Sie kann von Ende Januar an online beantragt und bis 28. Februar in den öffentlichen Berliner Bibliotheken abgeholt werden.
Mobilität
49-Euro-Ticket Im Frühjahr 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden, der genaue Starttermin ist aber noch offen. Für 49 Euro pro Monat können damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, auch Regio-Züge, genutzt werden. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden. Es gilt allerdings nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE).
29-Euro-Ticket Das 29-Euro-Monatsticket, das in Berlin drei Monate lang für den Tarifbereich AB galt, sollte eigentlich zum 31. Dezember 2022 auslaufen. Nun wird es verlängert, bis das 49-Euro-Deutschlandticket eingeführt wird, längstens aber bis zum 30. April 2023.
9-Euro-Sozialticket Der Preis für das Berliner Sozialticket (Berlin-Ticket S) wird für die Monate Januar bis März von monatlich 27,50 Euro auf neun Euro gesenkt. Das Berlin-Ticket S gilt im Tarifbereich AB und kann von Berlinerinnen und Berlinern genutzt werden, die staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen für Asylbewerber oder Wohngeld erhalten.
Straßenbahn Die Tramlinie M10 wird um 2,2 Kilometer vom Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße (U9) verlängert. Die Inbetriebnahme des neuen Streckenabschnitts soll „im ersten Halbjahr 2023“ erfolgen, einen Starttermin nennen Verkehrsverwaltung und BVG noch nicht.
Ampeln Nach 17 Jahren übernimmt das Land Berlin am 1. Januar wieder das Management der 2100 Ampelanlagen in Berlin. Die „GB infraSignal“ GmbH als Tochter des landeseigenen Unternehmens Grün Berlin verantwortet mit Beginn des neuen Jahres Planung, Bau, Modernisierung, Betrieb und Wartung der Ampeln. Ziel ist, die Pläne des Senats für die Mobilitätswende schneller umzusetzen.
Natur/Umwelt
Mehrwegpflicht in der Gastronomie Restaurants, Bistros, Cafés und Lieferdienste müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. Einwegbehälter bleiben aber weiterhin erlaubt. Die wiederverwendbaren Verpackungen können mit einem Pfand an Kundinnen und Kunden verkauft werden. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Ausgenommen von der Mehrwegpflicht sind kleine Betriebe wie Kioske, Bäckereien, Imbisse und Spätis mit bis zu fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche – allerdings nur, wenn es sich bei dem Laden nicht um die Filiale einer Kette handelt. Die neuen Vorgaben beziehen sich bei Speisen nur auf Kunststoffverpackungen, nicht etwa auf Pizzakartons. Bei Getränkebechern gilt die neue Regelung unabhängig vom Material.
Leuchtstofflampen Die Verwendung des giftigen Schwermetalls Quecksilber in Elektro- oder Elektronikgeräten ist seit mehr als 15 Jahren untersagt. Bisher gab es noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen. Diese dürfen bald nicht mehr produziert werden. Für einige Sorten beginnt das Verbot am 25. Februar, für andere am 25. August.
Wertstoffe Im zweiten Halbjahr 2023 kommt in Berlin die Umstellung der Wertstoffsammlung vom Sack auf die Tonne. Allen Haushalten wird eine feste Tonne für die Wertstoffsammlung bereitgestellt. Der in den Siedlungsgebieten bisher übliche „Gelbe Sack“ für die Sammlung von Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen wird dann abgeschafft.
Schimmelpilzgift Das Schimmelpilzgift Ochratoxin (OTA) kann auf natürliche Weise in Lebensmitteln vorkommen, in zu hohen Mengen aber gesundheitsschädlich sein. Für OTA gibt es daher ab 2023 für diverse Produkte neue Höchstgehalte, etwa für Trockenfrüchte, Kräuterteezutaten, getrocknete Kräuter, Gewürze, Pistazien und Kakaopulver. Gesenkt wurden die zulässigen Höchstmengen für Backwaren, getrocknete Weintrauben sowie gerösteten und löslichen Kaffee.
Recht
Chancen-Aufenthaltsrecht Das Aufenthaltsrecht wird reformiert. Gut integrierte Ausländer, die schon jahrelang ohne gesicherten Status geduldet in Deutschland leben, bekommen mit dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht eine Perspektive. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land gelebt hat und nicht straffällig geworden ist, soll eine 18-monatige Aufenthaltsberechtigung bekommen, um in dieser Zeit die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Deutschkenntnisse, die Klärung der Identität und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Danach ist eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis möglich.
Geldwäsche Nach einem Beschluss von Bundestag und Bundesrat können Immobilien in Deutschland in Zukunft nicht mehr mit Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen bezahlt werden. Auf diese Weise wurden bislang oft kriminell erworbene Gelder gewaschen.
Online-Gesetze Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes erscheinen künftig nur noch auf einer digitalen Plattform. Bislang schrieb die Verfassung die Veröffentlichung in Papierform im Bundesgesetzblatt vor.
Lieferkettengesetz Deutsche Unternehmen sind ab 1. Januar 2023 gesetzlich für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten weltweit verantwortlich. Bisher gab es dazu lediglich freiwillige unternehmerische Selbstverpflichtungen. Das Gesetz hat Bedeutung zum Beispiel bei der Herstellung von Bekleidung und Elektronik oder auf Kaffeeplantagen. Es soll auch dazu beitragen, Lohndumping sowie Zwangs- und Kinderarbeit einzudämmen. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Inland, von 2024 an dann auch Unternehmen mit 1000 Beschäftigten. Das Gesetz verpflichtet sie, bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
EU-Verbandsklage Vom Sommer an gilt das neue EU-Verbandsklagerecht. Dann können Verbraucherverbände nicht mehr nur zentrale Rechtsfragen vor Gericht klären lassen, sie können auch direkt zum Beispiel Schadenersatz oder Rückzahlungsansprüche an Verbraucher einklagen, ohne dass diese noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen. Die neue Regelung für Sammelklagen soll ab 25. Juni 2023 gelten.
Whistleblower Voraussichtlich Ende Mai 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen dann eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Arbeitnehmer wenden können, wenn sie Hinweise auf rechtliche Verstöße in der Firma geben wollen. Wer die Meldestelle nicht einrichtet, muss mit einem Bußgeld bis zu 20.000 Euro rechnen. Das Meldeverfahren muss so gestaltet sein, dass die Hinweise vertraulich behandelt werden.
Renten und Rentenversicherung
Rentenerhöhung Rentnerinnen und Rentner können zum 1. Juli mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten um rund 3,5 Prozent steigen, in Ostdeutschland um rund 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, endgültige Klarheit gibt es im Frühjahr, wenn die Statistik zur Einkommensentwicklung vorliegt.
Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Höhe fest, bis zu der Beiträge für die Rentenversicherung abgeführt werden können. In den neuen Bundesländern wird diese 2023 von 6750 Euro auf 7100 Euro angehoben, in den alten Bundesländern von 7050 Euro auf 7300 Euro.
Besteuerung der Rente Wer 2023 in den Ruhestand geht, muss auf 83 Prozent seiner Rentenbezüge Einkommensteuer entrichten. 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei. Der Besteuerungsanteil steigt jährlich.
Hinzuverdienstgrenze Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird am 1. Januar vollständig aufgehoben. Bei einem Ruhestand ab 63 dürfen Rentnerinnen und Rentner künftig neben der Rente so viel hinzuverdienen, wie sie wollen. Bislang galt das nur für diejenigen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht hatten. Eine dynamische Hinzuverdienstgrenze gilt weiterhin für alle, die eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen. Allerdings wird sie stark erhöht: beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf bis zu 35.650 Euro pro Jahr, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung auf rund 17.820 Euro.
Rentenwert-Angleichung Vom 1. Juli 2023 an wird der Rentenwert Ost weiter an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen. Er steigt von 98,6 Prozent auf 99,3 Prozent des Rentenwerts West.
Schule
Lehrerverbeamtung Voraussichtlich Anfang Februar 2023 tritt das Gesetz in Kraft, laut dem Bestandslehrkräfte des öffentlichen Berliner Schuldienstes bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden können.
Grundschulen Zum Schuljahr 2023/24 wird die Grundschulverordnung in Berlin geändert. Es soll mehr Gewicht auf die individuelle Förderung im Unterricht aller Jahrgangsstufen gelegt werden. Zudem sollen Deutsch, Mathematik und Sport gestärkt werden: Wenn in diesen Fächern durch Projekte Unterricht ausfällt, muss das im Stundenplan ausgeglichen werden. Darüber hinaus werden ab dem Schuljahr 2023/2024 Grundschulen verpflichtet, Eltern zweimal jährlich lernprozessbegleitende Feedbackgespräche anzubieten.
Schulplätze Die Berliner Schullandschaft verändert sich 2023 stark. Der Senat plant die Fertigstellung von rund 8000 Schulplätzen. Eröffnet werden zum Beispiel Grundschulen an der Conrad-Blenkle-Straße in Prenzlauer Berg und der Karower Chaussee in Buch sowie der Ersatzbau für das Leonardo-da-Vinci-Gymnasium an der Christoph-Ruden-Straße in Buckow.
Sicherheit
Kotti-Wache Im Februar soll die Polizeiwache am Kottbusser Tor eröffnet werden. Sie soll das Wohnumfeld dort sicherer machen. Die Kosten für den Umbau der Räume im „Zentrum Kreuzberg“, dem Hochhaus an der Adalbertstraße, betragen rund 3,5 Millionen Euro.
Feuerwachen Berlin bekommt 2023 zwei Neubauten für Feuerwachen. Der Neubau in Schmöckwitz soll im zweiten Quartal eröffnet werden, der in Frohnau im vierten Quartal.
Soziales
Kostenübernahme Berliner Haushalte, die auf soziale Hilfeleistungen des Staates angewiesen sind, müssen nicht den Verlust ihrer Wohnung befürchten. Der Senat hat beschlossen, die Kosten für Miete und Heizung für die kommenden zwölf Monate zu übernehmen, auch wenn diese Kosten über den zulässigen Grenzwerten liegen. Zudem wird von Januar an der Zuschuss für den Energieverbrauch nicht mehr an den Durchschnittspreisen des Vorjahres (Heizkostenspiegel) bemessen, sondern am durchschnittlichen Verbrauch. Verbrauchen Haushalte mehr, müssen sie die Kosten selbst bestreiten.
Ukraine-Lotsen Im Januar 2023 startet in Berlin das Projekt „Ukraine-Lotsen und -Lotsinnen“. Es zielt auf Begleitung und Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine im Alltag, insbesondere alleinreisender Frauen mit Kindern. Inhalte sind etwa Sprachvermittlung, Begleitung bei Behördengängen sowie Hilfe beim Zugang zu Dienstleistungen der Bezirke und zu Beratungsangeboten von Hilfs- und Unterstützungsdiensten. Die voraussichtlich 50 angestellten Lotsen und Lotsinnen werden aus dem Etat für Beschäftigungsförderung finanziert und wurden gezielt auf diese Tätigkeit vorbereitet.
Steuern und Sozialabgaben
Homeoffice-Pauschale Die wegen der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale wird entfristet und von bislang fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie kann außerdem künftig für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden (bisher 120 Tage). Der Höchstbetrag, der so steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt damit auf 1260 Euro.
Arbeitszimmer Wer keinen Arbeitsplatz in einem Büro hat und seine Büroarbeit daher im häuslichen Arbeitszimmer erledigen muss, konnte dafür bislang bis zu 1250 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer mussten aber nachgewiesen werden. Von 2023 an entfällt die Nachweispflicht, die 1250 Euro können als Pauschbetrag steuerlich geltend gemacht werden.
Einkommensteuer Der steuerliche Grundfreibetrag – das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Jahr. Zugleich verschieben sich die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um rund sieben Prozent, damit steigende Steuersätze erst bei höherem Einkommen greifen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der bisher ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro galt, ist künftig erst ab 62.827 Euro fällig.
Pauschbeträge Mehrere steuerrechtliche Pauschbeträge werden 2023 angehoben: der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten von 1200 auf 1230 Euro, der Sparer-Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden von 801 Euro auf 1000 Euro für Alleinstehende und auf 2000 Euro für Verheiratete. Der Ausbildungsfreibetrag wird von 924 Euro auf 1200 Euro pro Jahr erhöht. Er kann für volljährige Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, geltend gemacht werden. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt um rund 250 Euro auf 4260 Euro.
Arbeitslosenversicherung Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt zum 1. Januar von 2,4 auf 2,6 Prozent. Er wird jeweils zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen. Zudem werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Arbeitslosenversicherung angehoben. Damit erhöht sich die Grenze, bis zu der Beiträge abzuführen sind. Sie steigt zum 1. Januar 2023 in den alten Bundesländern von bislang 7050 Euro auf 7300 Euro, in den neuen Bundesländern von 6750 Euro auf 7100 Euro monatlich.
Solidaritätszuschlag Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde erhöht. Somit muss für ein zu versteuerndes Einkommen bis rund 65.500 Euro pro Jahr kein Solidaritätszuschlag gezahlt werden.
Tabaksteuer Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen ab 1. Januar. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig im Durchschnitt zehn Cent mehr. Die Steuer gilt auch für Shishas, E-Zigaretten, Pfeifentabak und Zigarren.
Erbschaft- und Schenkungsteuer Grundbesitz wie ein Haus oder eine Eigentumswohnung wird zum neuen Jahr steuerlich neu bewertet, das Verfahren soll die stark gestiegenen Immobilienpreise realistischer abbilden. Wer nun eine Immobilie erbt oder übertragen bekommt, muss möglicherweise erheblich mehr Steuern zahlen. Der Eigentümerverband Haus & Grund schätzt den Anstieg der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wohnhäusern und Eigentumswohnungen auf 20 bis 30 Prozent. Der Unterschied kann Beträge in fünf- oder sechsstelliger Höhe bedeuten. Betroffen sind allerdings nur Erben, die nicht selbst in der geerbten Immobilie leben wollen. Und: Die Freibeträge für Ehepartner und Kinder bleiben bestehen.
Tiere
Tierhaltung Für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung greifen zum neuen Jahr erweiterte Gesetzesregeln. Antibiotika-Anwendungen müssen künftig auch in Betrieben mit Milchkühen und Legehennen erfasst werden. Ziel ist, den Einsatz von Antibiotika in Ställen generell zu verringern.
Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch Im Sommer 2023 soll die neue Kennzeichnung von Haltungsbedingungen für erste Produkte Pflicht werden. Ein genaues Datum hat das Bundesministerium für Ernährung noch nicht festgelegt. Zunächst gilt das Gesetz nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung. Importierte Produkte fallen also nicht darunter. Es gibt fünf Haltungskategorien: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio. Später soll die Kennzeichnungspflicht für Geflügel und Rindfleisch folgen, ebenso eine Erweiterung auf in der Gastronomie verwendetes Fleisch sowie verarbeitete Produkte.
Verbraucher
Hygienevorschriften In Berlin tritt zum neuen Jahr das „Saubere-Küchen-Gesetz“ (offiziell: Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz) in Kraft. Gäste von Cafés, Restaurants, Imbissen und Kantinen sollen vor dem Essen oder dem Einkauf zubereiteter Speisen auf einen Blick sehen können, wie es in dem Betrieb um die Hygiene steht: am Eingang des Lokals und vorab im Internet. Nach dem neuen Gesetz müssen die Ergebnisse der jeweils letzten amtlichen Lebensmittelüberwachung transparent gemacht werden. Das Kontrollergebnis wird in Form eines Balkendiagramms mit ergänzenden Kurzbewertungen dargestellt. Ist das Ergebnis negativ, kann der Betrieb auf eigene Kosten eine Nachkontrolle verlangen. Bis zu 10.000 Euro Bußgeld drohen Gastronomen oder Ladenbesitzern, wenn sie das amtliche Ergebnis nicht aushängen. Berlin ist das erste Bundesland, das ein solches „Transparenz-Barometer“ einführt.
Telefonzellen Bis Februar werden die letzten Telefonzellen in Deutschland abgeschaltet. Laut Telekom gibt es noch 12.000 der silbernen Säulen. Es ist bereits nicht mehr möglich, mit Münzen zu bezahlen. Von Ende Januar an will die Telekom auch die Zahlungsfunktion mittels Telefonkarten einstellen.
Telegramme Die Deutsche Post hat zum Jahresende ihren Telegramm-Dienst eingestellt. Die letzten Telegramme wurden am 31. Dezember zugestellt. Die Post begründet den Schritt mit mangelnder Nachfrage. 1978 stellte die Bundespost noch 13 Millionen Telegramme zu.
Flugpreise Fliegen wird im neuen Jahr erheblich teurer. Experten von „American Express Global Business Travel“ rechnen mit einem Anstieg der Ticketpreise etwa um zwölf Prozent für Economyflüge und 7,6 Prozent für Businessflüge zwischen Europa und Asien. Innereuropäische Flüge werden voraussichtlich rund sechs Prozent teurer, Flüge zwischen Europa und Nordamerika im Durchschnitt rund 3,7 Prozent.
Verbraucherzentrale Im zweitem Quartal 2023 erhält die Verbraucherzentrale die erste Anlaufstelle im Ostteil der Stadt. In der Frankfurter Allee 218 am Bahnhof Lichtenberg bietet sie dann ein breites Beratungsangebot zu Verbraucherthemen, etwa zu Gewährleistung, Onlinehandel, Versicherungen und Haustürgeschäften.
Verwaltung
Online-Angebote Die Senatsinnenverwaltung will 2023 mindestens 30 neue Online-Angebote bereitstellen. So sollen Anträge zum Chancen-Aufenthaltsrecht, zur Energiehilfe, zum Wohngeld und zur Lehrerverbeamtung von Januar an digital gestellt werden können. Die digitale Meldebescheinigung und die elektronische Wohnsitzanmeldung sollen im Laufe des Jahres folgen.