Berlin. Der Antrag von 43 Berliner Abgeordneten und Bezirksverordneten an das Bundesverfassungsgericht, die für den 12. Februar geplante Wiederholungswahlen zu stoppen, hat in Karlsruhe Aktivitäten ausgelöst. Die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, hat das Präsidium des Abgeordnetenhauses aufgefordert, allen Mitgliedern des Hauses die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Bis zum 10. Januar sollten die Abgeordneten ihre Meinung in Karlsruhe kundtun. Eine „etwaige Stellungnahme“ werde „in 30 Stücken“ erbeten. Die Parlamentsverwaltung informierte darüber am Dienstag alle Mitglieder des Hauses.
Acht Abgeordnete aus SPD, FDP und Linker wollen Wiederholungswahl stoppen
Beobachter gehen aufgrund dieser Reaktion davon aus, dass sich das oberste Gericht ernsthaft mit der Entscheidung des Berliner Landesverfassungshofes befassen wird. Die Berliner Richter hatten die Wahlen vom 21. September 2021 wegen Pannen und schlechter Organisation für komplett ungültig erklärt. Das Urteil hatte viele Verfassungsrechtler überrascht.
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Ein Sprecher des Bundesverfassungsgericht bestätigte auf Anfrage am Dienstag, dass man wegen der anstehenden Wiederholungswahl eine Eilbedürftigkeit für die Entscheidung sehe. Das gilt aber auch für den Fall, dass das Gericht eine Befassung in der Sache ablehnen sollte.
Die Beschwerdeführer werden von der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs vertreten. Sie verlangen in der Hauptsache, dass Karlsruhe die Berliner Entscheidung aufhebt. Und sie wollen erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung die Umsetzung des Berliner Urteils aussetzt und die Wahlen am 12. Februar stoppt. Unter den Beschwerdeführern sind acht Mitglieder des Abgeordnetenhauses: Die FDP-Abgeordneten Stefan Förster und Christian Wolf, aus der SPD Ex-Finanzsenator Matthias Kollatz, Jan Lehmann und Dirk Liebe sowie die Linken Katalin Gennburg, Sebastian Schlüsselburg und Alexander King.
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