Landgericht

Clanmitglied erhält nun eine geringere Strafe

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Foto: Arne Dedert/dpa

Gegen ein Urteil legte ein Clan-Mitglied Berufung ein - und das mit Erfolg. Wie das Gericht die Entscheidung begründet.

Berlin. Ein Clanmitglied ist in einem Berufungsprozess zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte sei an einer Attacke gegen tschetschenische Männer beteiligt gewesen, begründete das Berliner Landgericht am Dienstag und sprach den Mann der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Von einem weiteren Vorwurf der Körperverletzung sowie des Landfriedensbruchs wurde der Angeklagte freigesprochen.

In der ersten Instanz war der Mann zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach ihn im August 2021 der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie des Landfriedensbruchs schuldig. Dagegen legte der Mann aus dem Berliner Milieu arabischstämmiger Clans Berufung ein.

Geringere Haftstrafe für Clan-Mitglied: So begründet das Gericht das Urteil

Der Angeklagte sei bei dem „Kerngeschehen“ zugegen gewesen, als am 7. November 2020 im Stadtteil Wedding „zwei gewaltbereite Gruppen aneinander gerieten“, hieß es im Urteil des Landgerichts. Zu dem Geschehen sei es kurz nach einem Angriff auf einen von der Familie des Angeklagten betriebenen Spätkauf mit mehreren Verletzten gekommen.

„Da zog man los“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte und seine Begleiter hätten Selbstjustiz üben wollen. Das Gericht habe allerdings nicht zweifelsfrei feststellen können, ob der Angeklagte einen Tag später an einer weiteren gewalttätigen Auseinandersetzung mit Tschetschenen beteiligt war.

Clan-Mitglied saß schon mehr als 15 Jahre in Haft

Der nach eigenen Angaben 43-Jährige ist seit Jahren bei Polizei und Justiz bekannt – mehr als 15 Jahre hat er schon in Haft gesessen. Im letzten Mai wurde das Clanmitglied wegen illegaler Geschäfte mit Kriegswaffen und Drogen im großen Stil in einem sogenannten Encrochat-Prozess zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Im jetzigen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, die Berufung zu verwerfen. Die Verteidiger plädierten auf eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren und zwei Monaten Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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( dpa )