Berlin. 88 Privatschulen haben geklagt, um höhere Zuschüsse vom Land zu bekommen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage nun zurück.

Der Versuch der Berliner Privatschulen, höhere Zuschüsse vom Land Berlin zu bekommen, ist gescheitert. Die Evangelische Sekundarschule Neukölln wollte in einer Musterklage stellvertretend für insgesamt 88 Berliner Privatschulen für die Jahre 2021 und 2022 eine Nachzahlung von Zuschüssen für Verwaltungsleiter, IT-Administratoren und Sozialarbeiter in Höhe von rund 155.000 Euro erstreiten. Doch das Verwaltungsgericht wies die Klage überraschend ab.

Laut Schulgesetz müssten die Privatschulen aber 93 Prozent der „vergleichbaren“ Personalkosten erhalten, die das Land für die staatlichen Schulen ausgibt. Nach Ansicht der Privatschulen müsse das auch für die Personalkosten von Verwaltungsleitern, IT-Administratoren und Schulsozialarbeitern gelten. Als diese im letzten Bescheid aber nicht berücksichtigt worden sind, entschieden die Privatschulen sich zur Klage.

Den Privatschulen stehen keine weiteren Zuschüsse zu

Doch nach Ansicht des Verwaltungsgerichts stehen den Privatschulen keine weiteren Zuschüsse zu. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass Personal für IT-Administration nicht zur Regelausstattung der öffentlichen Schulen gehöre und damit auch bei Privatschulen nicht zu berücksichtigen sei. Diese Aufgabe werde bei öffentlichen Schulen vielmehr von Lehrkräften übernommen, die im Gegenzug etwas weniger Unterricht erteilen müssten.

Ähnlich verhalte es sich mit den Personalkosten für Sozialarbeit. Die an Berliner Schulen tätigen Sozialarbeitenden seien ganz überwiegend nicht Beschäftigte der Schulen selbst. Vielmehr werde die Sozialarbeit an Schulen im Wesentlichen durch freie Träger der Jugendhilfe organisiert, die autonom von der Schule agierten. und seien deshalb nicht zuschussfähig. Lediglich für die Verwaltungsleitungen könnten die Privatschulen nach Ansicht des Gerichts Geld bekommen, allerdings erst ab dem Jahr 2022, weil es diese Berufsgruppe vorher noch nicht flächendeckend an allen öffentlichen Schulen gegeben habe.

Die Privatschulen wollen in Berufung gehen

„Dieses Urteil ist wirklich niederschmetternd“, sagte Torsten Wischnewski-Ruschin vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der als Zuhörer mit im Gericht saß. „Es zeigt, uns, dass wir zukünftig nur mit Eltern zusammenarbeiten können, die das entsprechende Schulgeld bezahlen können.“ Der Anwalt der Evangelischen Sekundarschule Neukölln hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.