- Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2023 gibt es Erststimmen und Zweitstimmen.
- Was ist der Unterschied? Was wählt man mit welcher Stimme?
- Wir erklären die wichtigsten Zusammenhänge.
Berlin. Nach den gravierenden Mängeln bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 wird in der Hauptstadt neu gewählt. Bei den Wahlen des Berliner Landesparlaments, die am 12. Februar 2023 stattfinden, haben alle Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Was ist der Unterschied?
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Erststimme und Zweitstimme bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin 2023
Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus werden, wie auch die Wahlen zum Deutschen Bundestag, nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht abgehalten.
Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus einem der 78 Berliner Wahlkreise direkt in das Berliner Landesparlament gewählt. Auch parteilose Kandidaten können sich zur Wahl stellen. Wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, erwirbt ein Direktmandat und zieht direkt in das Abgeordnetenhaus ein. Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten gehen leer aus.
Wichtiger als die Erststimme ist die Zweitstimme. Mit ihr wird eine Partei gewählt. Sie ist entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto stärker ist sie im Abgeordnetenhaus vertreten. Mit der Zweitstimme wird nicht eine Person gewählt, sondern die Landesliste einer Partei.
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Abgeordnetenhaus in Berlin: Zusammensetzung 2016 und 2021
Fraktion | Sitze 2016 | Sitze 2021 |
SPD | 38 | 36 |
CDU | 31 | 30 |
Linke | 27 | 24 |
Grüne | 27 | 32 |
AfD | 25 | 13 |
FDP | 12 | 12 |
Fraktionslose | - | 4 |
Sperrklausel und 5-Prozent-Hürde bei der Berlin-Wahl 2023: Das muss man wissen
Wenn eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält, bekommt sie keinerlei Sitze im Abgeordnetenhaus. Dies wird als Sperrklausel oder 5-Prozent-Hürde bezeichnet.
Eine solche Partei wird nur dann bei der Sitzverteilung im Landesparlament berücksichtigt, wenn mindestens eine Kandidatin oder ein Kandidat der Partei ein Direktmandat erworben hat.
Zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses treten 34 Parteien auf Landes- oder Bezirksliste an und bewerben sich damit um die anteilsmäßige Verteilung der Sitze im Abgeordnetenhaus. Dazu zählen die großen Parteien SPD, Linke, Grüne, CDU, FDP und AfD.
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