Berlin. Um in kurzer Zeit mindestens 38.000 Wahlhelfer für mögliche Nachwahlen rekrutieren zu können, hat der Senat beschlossen, die Aufwandsentschädigung deutlich zu erhöhen. Sollte das Verfassungsgericht am 16. November entscheiden, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und in den Bezirken wiederholt werden müssen, erhalten Wahlhelfer einmalig 240 Euro.
So sollen ausreichend Freiwillige motiviert werden, die Wahlen zu beaufsichtigen und durchzuführen. Berlin würde damit deutlich mehr „Erfrischungsgeld“ zahlen, als andere Bundesländer. Im Nachbarland Brandenburg sind es 21 bis 45 Euro - je nach Aufgabenstellung. Auch alle anderen Bundesländer liegen zwischen 20 und 50 Euro. Für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gilt, dass sie auch einen entsprechenden Freizeitausgleich dafür erhalten, dass sie sich an einem Wahlsonntag zur Verfügung stellen.
Thüringen und Sachsen zahlen am wenigsten Erfrischungsgeld
In Thüringen und Sachsen müssen sich Wahlhelfer mit dem wenigsten Geld zufrieden geben. Hier sehen die Landeswahlgesetze lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 und 16 Euro vor. In Niedersachsen sind es „mindestens“ 16 Euro.
Nur in Nordrhein-Westfalen sind bis zu 100 Euro möglich. Bayern nimmt eine Sonderrolle ein. Hier entscheiden die Gemeinden selbstständig, wie viel Aufwandsentschädigung sie für Wahlhelfer leisten. Bei bundesweiten Wahlen sieht die Bundeswahlordnung mindestens 25 Euro beziehungsweise 35 Euro für Leitungsfunktionen vor.
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Die Gewährung und die Höhe des Erfrischungsgeldes (in Baden-Württemberg: Zehrgeld) in den einzelnen Bundesländern regeln die entsprechenden Landeswahlgesetze oder Landeswahlordnungen. Einige Bundesländer, darunter auch Berlin, unterscheiden zudem, ob die Freiwilligen in einem Briefwahllokal oder einem regulären Wahllokal helfen.
Die Berliner Sonderregelung für eine mögliche Nachwahl soll vorerst nur einmalig gelten. Da es aber in der Vergangenheit immer schwerer wurde, ausreichend Freiwillige zu finden, hat sich Berlins neuer Landeswahlleiter, Stephan Bröchler, bereits für eine Aufstockung des Erfrischungsgeldes ausgesprochen. Nach seiner Vorstellung soll die Aufwandsentschädigung von derzeit regulär bis zu 60 Euro mindestens verdoppelt werden.