Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung entschieden, dass die Sperrung der Friedrichstraße rechtswidrig ist.
Über die Sperrung der Friedrichstraße für den Autoverkehr wird seit inzwischen mehr als zwei Jahren diskutiert. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden: Zumindest temporär muss der Abschnitt zwischen Französischer und Leipziger Straße wieder für Kraftfahrzeuge freigegeben werden. Die derzeitige Sperrung wurde in einer Eilentscheidung als rechtswidrig eingestuft, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Ursprünglich war das rund 500 Meter lange Teilstück im Rahmen eines Verkehrsversuchs für den Autoverkehr gesperrt worden, bei dem das Ziel verfolgt wurde, den Abschnitt in eine „Flaniermeile“ umzuwandeln. Dieser Versuch ist jedoch seit Oktober 2021 beendet, derzeit läuft ein sogenanntes Teileinziehungsverfahren, durch das der Kfz-Verkehr dauerhaft von der Straße ausgeschlossen werden soll. Bis zum Abschluss des Verfahrens sollte die Friedrichstraße nach Plänen der Verkehrsverwaltung weiterhin nur von Radfahrern und Fußgängern genutzt werden können, wozu eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen wurde. Aus Sicht des Gerichts aber liegen die Voraussetzungen für eine Straßensperrung derzeit nicht vor. Es gab damit Klägerin Anja Schröder, die in der Charlottenstraße den Weinladen PlanetWein führt, Recht.
Autofreie Friedrichstraße: Gericht bemängelt fehlende konkrete Gefahr
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine verkehrsregelnde Anordnung „eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs“ voraussetze. Daran fehle es hier, heißt es in der Mitteilung, und weiter: „Die Behörde selbst habe ihre Entscheidung nur darauf gestützt, dass die Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße verbessert werden solle.“ Eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür, um den Fahrzeugverkehr wegen „verkehrsordnungspolitischer Konzeptionen“ zu verdrängen, gebe es in der Straßenverkehrsordnung aber nicht.
Vor Abschluss des Teileinziehungsverfahrens durch das Bezirksamt Mitte, so das Fazit des Gerichts, „scheide eine weitere Sperrung daher aus“. Das Land Berlin ist nun verpflichtet, die die Anordnungen betreffenden Verkehrszeichen binnen zwei Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung zu entfernen. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Bettina Jarasch hält an Plänen für Charlottenstraße fest
Wie die Senatsverkehrsverwaltung mitteilte, soll eine solche Beschwerde nun geprüft werden. Einen Einfluss auf das Vorhaben, den Abschnitt der Friedrichstraße dauerhaft für den Autoverkehr zu sperren und zu einer Fußgängerzone zu machen, hat das Urteil demnach jedoch nicht. „Das Verfahren zur endgültigen Umwandlung und die Einrichtung der Fahrradstraße in der Charlottenstraße laufen unabhängig von der heutigen Gerichtsentscheidung weiter“, erklärte Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) in der Mitteilung. Ziel für die Friedrichstraße sei „eine gute dauerhafte Lösung als Fußgängerzone“.
Dass seit Ende des Verkehrsversuchs inzwischen rund ein Jahr vergangen ist und das Teileinziehungsverfahren noch andauert, begründete die Verwaltung damit, dass der Prozess zwischenzeitlich neu gestartet wurde, um Verbesserungsvorschläge von Anrainern aufzugreifen. So soll der Lieferverkehr künftig wieder durch die Friedrichstraße fahren dürfen. „Für das angepasste Teileinziehungsverfahren mit dem verbesserten Konzept nahm die Senatsverwaltung in Kauf, dass mehr Zeit zwischen dem Ende des Verkehrsversuchs und der dauerhaften Umwandlung verstreichen würde“, hieß es weiter. Das Gericht habe nun entschieden, dass dieser Zeitraum zu lang sei.
Franziska Giffey fordert zügige Umsetzung des Gerichtsurteils zur Friedrichstraße
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) fand nach der Senatssitzung am Dienstag deutlich Worte zur Gerichtsentscheidung. „Es ist jetzt ein Urteil gefallen und ich erwarte, dass dieses Urteil auch zügig umgesetzt wird“, sagte Giffey. In der Friedrichstraße sei seit dem vergangenen Jahr ein Status Quo aufrecht erhalten worden, für den es keine rechtliche Grundlage gegeben habe. „Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt, wo die Beendigung des Verkehrsversuchs, die seit Ende letzten Jahres feststeht, umgesetzt werden sollte“, so Giffey.
Auch von anderer Seite wurden am Dienstag Forderungen laut, die aktuelle Gestaltung der Friedrichstraße nun wieder rückgängig zu machen. So forderte die AfD, die Sperrung „sofort aufzuheben“. Nils Busch-Petersen, Chef des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, erklärte in einer Mitteilung, man erwarte, „dass die Verwaltung den nun als rechtswidrig erkannten Zustand in der Friedrichstraße beseitigt“. Man sei für einen „ergebnisoffenen Dialog zur Neugestaltung der Verkehrssituation in der historischen Mitte“ bereit, so Busch-Petersen weiter. Für ein solches Konzept warben nach dem Gerichtsurteil auch CDU und FDP.
Das Aktionsbündnis „Rettet die Friedrichstraße“, zu dem auch Weinhändlerin Schröder gehört, verwies erneut auf die 19 Ladenschließungen, die es seit Sperrung der Friedrichstraße für den Kfz-Verkehr gegeben habe. Ein Umdenken sei dringend erforderlich. Auch das Vorhaben, die Charlottenstraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln, sieht das Aktionsbündnis kritisch, wie auch die Überschneidung mit dem aktuell stattfindenden Umbau des Gendarmenmarkts. „Wir haben jetzt ein Zeichen gesetzt, dass wir auch die nächsten Schritte prüfen werden und nicht einfach akzeptieren, was uns vorgegaukelt wird“, sagte Schröder. Im Rahmen des Teileinziehungsverfahrens hat das Bündnis ebenfalls bereits Einspruch eingelegt.
Reaktionen aus der Politik und von Anrainern
FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja teilte dazu mit: "Wenn die eigene Ideologie dazu führt, dass einem offensichtliche Rechtsvorschriften und die Anliegen der Menschen vor Ort egal sind, dann ist das zutiefst problematisch." Er forderte ein Gesamtkonzept, das die Aufenthaltsqualität erhöhe und für einen wirtschaftlichen Aufschwung sorge.
„Diese Klatsche für den rot-grün-roten Senat war absehbar", meint Kai Wegner, Vorsitzender der CDU-Fraktion." Die Sperrung aus ideologischen Gründen sei eine Zumutung gewesen. "Die Geschäftsleute in der Friedrichstraße und den Nebenstraßen mussten deutliche Einbußen hinnehmen. Die Straße verkam zur Rennstrecke für Fahrradfahrer." Die historische Mitte Berlins brauche ein nachhaltiges, vernünftiges Verkehrskonzept.
"Leider haben wir zweieinhalb Jahre Zeit verloren", konstatiert der Verein "Die Mitte", ein Zusammenschluss von 90 Unternehmen und Institutionen aus dem Umfeld der Friedrichstraße. Der Verein fordert eine internationale Ausschreibung für die historische Mitte unter verkehrspolitischen sowie städtebaulichen Aspekten.
Robert Rückel, Vizepräsident der IHK Berlin, teilte mit: „Die heutige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin macht deutlich, dass es weiterhin nicht gelungen ist, offene Fragen rund um die Entwicklung der Friedrichstraße zu klären. Viele Gewerbetreibende vor Ort sind unzufrieden mit der Sperrung der Straße und ihrer Gestaltung. Zur ehrlichen Analyse eines Versuchs gehört dabei auch, dass dieser ohne zufriedenstellendes Ergebnis nicht fortgeführt werden kann. Die Entscheidung sollte ein Startschuss für eine neue Qualität des Dialogs sein, bei dem gemeinsam mit allen Beteiligten tragfähige Lösungen für das gesamte Gebiet rund um die Friedrichstraße und den Gendarmenmarkt entwickelt werden."
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