Berlin. Dass von Berlins Landesverfassungsgericht eine Wahlwiederholung bevorzugt wird, verwundert führende Staatsrechtler.
Einen Tag nach der Einschätzung des Landesverfassungsgerichts, wonach die Wahl zum Abgeordnetenhaus vor einem Jahr komplett wiederholt werden sollte, haben sich führende Staatsrechtler verwundert über die Haltung der dortigen Richter geäußert.