Landgericht Berlin

Nackte Brüste auf Wasserspielplatz – Gericht weist Klage ab

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Die Klägerin Gabrielle Lebreton am Mittwoch im Landgericht Berlin.

Die Klägerin Gabrielle Lebreton am Mittwoch im Landgericht Berlin.

Foto: dpa

Eine Frau sonnte sich barbusig auf einem Wasserspielplatz in Berlin-Treptow und und musste den Ort verlassen. Ihre Klage scheiterte.

Berlin.  Gabrielle Lebreton, die wegen ihrer entblößten Brüste den Berliner Wasserspielplatz Plansche verlassen musste, hatte im vergangenen Jahr für großen Aufruhr gesorgt. Weil sich einige Menschen an dem Anblick störten, wurden Sicherheitspersonal und Polizei gerufen – und die Frau daraufhin des Platzes verwiesen. Am Mittwoch beschäftigte sich das Landgericht Berlin mit dem Fall. Denn die Frau forderte Entschädigung wegen Diskriminierung. Die Klage wurde abgewiesen.

Im Juni 2021 war die 38-Jährige mit ihrem fünfjährigen Sohn auf dem Wasserspielplatz Plansche in Treptow-Köpenick und saß „oben ohne“ auf einer Decke. Sicherheitskräfte forderten sie auf, ihre Brust zu bedecken oder den Platz zu verlassen. Als sie sich weigerte, wurde die Polizei gerufen. Die Beamten forderten die Frau ebenfalls mit Nachdruck auf, ein T-Shirt anzuziehen – oder zu gehen. Sie gab dem Druck nach und verließ den Wasserspielplatz.

Daraufhin reichte sie Klage ein. Sie berief sich auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG), das es seit gut zwei Jahren gibt. Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen. Berlin hat bislang als einziges Bundesland ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz. Die Ombudsstelle bei der Senatsjustizverwaltung prüft und sucht zunächst nach Lösungen jenseits von Klagen. Dazu kam es im vorliegenden Fall nicht. Es habe kein Angebot gegeben vom zuständigen Bezirk, erklärte die Rechtsanwältin der Angeklagten, Leonie Thum, am Rande des Prozesses.

Wasserspielplatz Plansche: Klägerin verlangte 10.000 Euro Entschädigung

Mindestens 10.000 Euro wollte die 38-jährige Lebreton vom Land Berlin als Entschädigung haben, wie die zuständige Richterin Sybille Schmidt-Schondorf am Mittwoch sagte. Männer mit nacktem Oberkörper würden toleriert, Frauen nicht, sagte Gabrielle Lebreton. Das sei eine unzulässige Ungleichbehandlung. „Die Sexualisierung der weiblichen Brust ist eine Diskriminierung“, sagte ihre Anwältin.

Im Prozess trug der Anwalt des Landes Berlin, Eike-Heinrich Duhme, zur Überraschung der Beteiligten vor, dass es zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung für den Wasserspielplatz keine Nutzungsordnung gegeben habe. Diese sei erst wenig später eingeführt und dann in diesem Jahr weiterentwickelt worden. Zudem sei der Sicherheitsdienst ursprünglich vom Bezirk nur eingesetzt worden, um die damals geltenden Corona-Maßnahmen durchzusetzen.

Zum Weiterlesen: Wasserspielplatz „Plansche“: Frauen dürfen jetzt „oben ohne“

Weil sich andere Besucher durch das Verhalten der Klägerin gestört gefühlt hätten, sei die Frau von den Sicherheitsleuten angesprochen worden. „Wäre das nicht passiert, wäre es nicht zu diesem bedauerlichen Vorfall gekommen“, erklärte Duhme. „Der Sicherheitsdienst ist über seine Befugnisse hinaus tätig geworden“, sagte er. Zugleich betonte Duhme, das Verhalten der Polizisten sei von der Ombudsstelle nicht beanstandet worden.

Klage wurde abgewiesen, Klägerin kann Berufung einlegen

Die Klägeranwältin kritisierte die ungleiche Behandlung von Nacktheit der Geschlechter. Statt ihre Mandantin aufzufordern, die Brust zu bedecken, hätte man beispielsweise der „männlichen Nacktheit“ begegnen können, indem sich die Männer bedeckten. Auch eine gütliche Lösung sei denkbar gewesen, so Thum: So hätten die Sicherheitsleute Lebreton bitten können, sich weiter wegzusetzen von der Familie, die sich angeblich gestört gefühlt habe durch ihren freien Oberkörper. „Das, was geschehen ist, ist ein Eingriff in die Grundrechte der Frau“, betonte die Anwältin.

Richterin Schmidt-Schondorf wollte noch am selben Tag eine Entscheidung treffen – und tat dies auch. Die Klage hat sie in erster Instanz abgewiesen. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Gabrielle Lebreton hat die Möglichkeit Berufung beim Kammergericht einzulegen.

( mit dpa )