Schönefeld. Am Hauptstadtflughafen BER stapeln sich Hunderte nachgesendete Koffer, die an ihre Besitzer vermittelt werden müssen. „Den Flughafen erreichen im Moment täglich an die 300 Koffer, die von den Airlines an ihre Kunden nachgesendet werden“, teilt eine Sprecherin mit. Das sei deutlich mehr als sonst. Alleine der Bodendienstleister Aeroground kümmert sich eigenen Angaben zufolge am BER im Auftrag der Fluggesellschaften um die Weitervermittlung von rund 1000 dort gelagerten Gepäckstücken; er spricht von einem „extrem hohen Aufkommen“.
Laut Flughafen musste eine zusätzliche Fläche zur Verfügung gestellt werden, auf der die Koffer zwischengelagert werden können. Ein Großteil stamme von den Drehkreuzen wie München, Frankfurt am Main oder auch London-Gatwick. „Das ist ein aktuelles Problem“, so die Sprecherin An diesen Drehkreuzen schaffe man es beispielsweise bei Verspätungen nicht immer, die Koffer bei für den Anschlussflug von einem Flugzeug in das nächste zu verladen. So kommen die Koffer erst nach dem Besitzer am BER an, wo dann händisch geschaut werden müsse, wem das Gepäck gehört. Um die Weiterbearbeitung kümmern sich laut Flughafen die drei Bodenverkehrsdienstleister am BER, Swissport, Aeroground und Wisag.
Auch an anderen Flughäfen in Deutschland stapeln sich die Gepäckstücke. In München steht ein Berg von mehreren Tausend Koffern, die zugeordnet werden müssen, wie der Flughafenbetreiber bestätigte. Eine exakte Zahl kenne man nicht. Hintergrund sind die Personalengpässe insbesondere bei den Bodenverkehrsdienstleistern.
Barcodes von früheren Reisen stören
Auf eine weitere Nachfrage unserer Zeitung betont ein BER-Sprecher, dass dies kein Zustand sei, der die „Kapazitäten zusammenbrechen“ lasse. Im Schnitt wurden im Juni zwischen 60.000 und 75.000 Passagiere pro Tag gezählt. Dabei müssten durchschnittlich rund 25.000 Gepäckstücke verladen werden, so der Sprecher.
Er sagt auch, dass dies nicht nur an den Personalengpässen der großen Drehkreuze liege. „Die Fluggäste lassen oft alte Barcodes von früheren Flügen an ihren Koffern“, berichtet der Flughafensprecher. Zudem würden Barcodes in seltenen Fällen abgerissen werden. Deshalb könnten Gepäckstücke teilweise falsch gebucht oder überhaupt nicht zugeordnet werden. Der Sprecher rät daher auch, die alten Flugreise-Barcodes vor einem anstehenden Flug immer zu entfernen.
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Sollten Fluggäste am BER Probleme mit ihrem Gepäck haben, empfiehlt der Sprecher, sich an die Fluggesellschaft zu wenden, da man als Passagier einen Beförderungsvertrag mit dieser abgeschlossen habe. Auf der Internetseite des BER unter www.berlin-airport.de gebe es eine Kategorie für beschädigtes und verlorenes Gepäck. Dort könne man seine Fluggesellschaft angeben sowie das Terminal und werde dann auf zu den Kontaktadressen der jeweiligen Fluggesellschaften beziehungsweise Bodenverkehrsdienstleister weitergeleitet.
Was die Verbraucherzentrale rät
Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg erreichen immer wieder Anfragen von Fluggästen zu diesem Thema. „Allerdings erleben wir aktuell keine besondere Welle an Beschwerden“, sagt Lisa Högden, Sprecherin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dennoch empfiehlt sie Passagieren im Falle des Verlusts von Gepäckstücken, sich direkt am Flughafen am „Lost and Found“-Schalter zu melden. Sollte der Koffer dort nicht auffindbar sein und mit Verspätung am Reiseziel angekommen, empfiehlt sie, dies sofort beim Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft anzuzeigen. Wenn der Koffer überhaupt nicht mehr auftauchen sollte, rät sie, den Verlust spätestens innerhalb von sieben Tagen der Fluggesellschaft sowie im Falle einer Pauschalreise dem Veranstalter mitzuteilen und eine schriftliche Bestätigung einzufordern.
Dann gebe es auch die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Högden zufolge haben Fluggäste, deren aufgegebene Gepäckstücke nicht, zerstört, beschädigt oder verspätet ankommen, Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von maximal etwa 1400 Euro. Beispielsweise könne man für die Zeit, in der das Gepäck am Urlaubsort nicht zur Verfügung gestanden habe, notwendigen und angemessenen Ersatz beschaffen, beispielsweise Unterwäsche, Kleidung und Toilettenartikel.
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Was notwendig und angemessen ist, hänge davon ab, welche Art Urlaub man mache, also etwa einen Strandurlaub, eine Luxuskreuzfahrt oder einen Wanderurlaub. „Außerdem von der Zeit, die man überbrücken muss“, so Högden. Dabei müsse man aber die Kosten so gering wie möglich halten: ein normaler einfacher Badeanzug sei in Ordnung, ein teurer Markenartikel eher nicht. Högden empfiehlt auch, die Rechnungen aufzubewahren und bei der Airline einzureichen.
Zudem gebe es auch noch die Möglichkeit, sollte das Gepäck bei einer Pauschalreise nicht am Urlaubsort zur Verfügung stehen, bei dem Pauschalpreisanbieter eine Minderung des Reisepreises zu erzielen. Um für den Fall der Fälle vorzusorgen, empfiehlt die Sprecherin der Verbraucherzentrale Brandenburg, Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente im Handgepäck zu verstauen und eben nicht ins Aufgabegepäck zu packen. Sollte man noch Platz im Handgepäck haben, könne man darin auch sein Lieblingskleidungsstück einpacken.