Berlin. Mietwohnungen in Berlin: Die Verschärfung der Umwandlungsverordnung, die der Berliner Senat im vergangenen Sommer erlassen hat, wirkt. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des wohnungspolitischen Sprechers der Linken, Niklas Schenker, hervorgeht, ist die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen seit dem Inkrafttreten der Verordnung stark rückläufig. Im Zeitraum von August 2021 bis 30. April 2022 wurden nach Angaben der zwölf Bezirke demnach insgesamt lediglich 32 Anträge für die Umwandlung von 485 Wohnungen gestellt. Zum Vergleich: Im Zeitraum 2015 bis 2021 wurden in Berlin durchschnittlich 17.141 Wohnungen pro Jahr umgewandelt. Insgesamt waren es in diesem Zeitraum 119.992 Wohnungen.
70 Prozent der Umwandlungsanträge werden abgelehnt
Unter anderem beinhaltet die seit Sommer 2021 geltende Regelung, dass bei bestehenden Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen besteht. Die Begründung oder Teilung von Wohneigentum in solchen Gebäuden ist damit grundsätzlich verboten. Für die ausnahmsweise Genehmigung der Umwandlung in Eigentum müssen zudem Kaufverträge mit mindestens zwei Drittel der Mietenden des betreffenden Hauses nachgewiesen werden.
Wie aus der Senatsantwort weiter hervorgeht, wurden seit Inkrafttreten der verschärften Verordnung die Umwandlungen für 164 Wohnungen genehmigt und bei 113 Wohnungen untersagt. Entscheidungen für 208 Wohnungen standen im Betrachtungszeitraum noch aus. „Die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sind seit dem Inkrafttreten der Umwandlungsbremse weitgehend zum Erliegen gekommen“, so Niklas Schenker. Das sei ein wichtiges Signal für alle Berliner Mieterinnen und Mieter. „Wichtig ist, dass die Bezirke die Vorgaben des Senats einheitlich anwenden und sich ein Kaufinteresse von zwei Drittel der Mieterinnen und Mieter notariell beurkunden lassen“, fordert Schenker.