Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt: Bezirke können Gebühren für kommerzielle Kurse in Grünanlagen verlangen.
Kommerzielle Sportkurse dürfen in Berliner Parks nicht einfach frei veranstaltet werden, sondern müssen von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht und wies damit die Klage eines Kursveranstalters gegen den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ab, wie das Gericht am Dienstag mitgeteilte. Der Veranstalter bietet unter anderem Fitnesstrainings mit bis zu 20 Teilnehmern in Parks an, darunter auch im Gleisdreieck-Park in Kreuzberg. Der Bezirk hatte das verboten, weil eine extra Genehmigung nötig sei. Die Firma klagte dagegen. Die Berliner Morgenpost hatte zuerst darüber berichtet.