Berlin. Es war ein Widerspruch, der einige Fragen aufwarf: Warum beteiligt sich ein Polizist an linksextremen, polizeifeindlichen Ausschreitungen? Und warum schlägt er auf einen Kollegen ein und trifft ihn am Rücken? Die Antwort fiel dann letztlich profaner aus, als gedacht: Daniel G., der wegen dieser Taten am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten musste, ist gar kein Polizeibeamter.
Er habe keinen Beruf gelernt und jobbe derzeit in einer Produktionsfirma, sagte der 34-Jährige. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat in ihrer Anklageschrift schlicht einen Fehler gemacht und damit für einige Verwirrung gesorgt. Wie sich der Fehler einschlich, blieb am Mittwoch unklar.
Der 34-Jährige musste sich wegen Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die Taten soll er am 9. Oktober 2020 während einer Demonstration gegen die Räumung des linken Szeneobjekts „Liebig 34“ in Friedrichshain begangen haben.
Angeklagter habe nur anderem Demonstranten helfen wollen
Das Urteil lautete auf acht Monate auf Bewährung. Das Hausprojekt Liebig 34 galt als ein Symbol der linksradikalen Szene, um das lange heftig gestritten wurde. Er habe einem anderen, am Boden liegendem Demonstranten helfen und keinen Polizisten verletzen wolle, sagte der nicht vorbestrafte Mann aus.