Flüchtlinge in Berlin

54.000 Ukrainer sind in Berlin registriert

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Joachim Fahrun
Franziska Giffey (SPD), Regierende Bürgermeisterin von Berlin, kommt zu einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Berliner Senats im Roten Rathaus.

Franziska Giffey (SPD), Regierende Bürgermeisterin von Berlin, kommt zu einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Berliner Senats im Roten Rathaus.

Foto: Carsten Koall / dpa

Die Regierende Bürgermeisterin reagiert auf die Kritik am Flaggenverbot: „Wir sind uneingeschränkt solidarisch mit der Ukraine“.

Berlin. Der Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine nach Berlin hält an. Täglich erreichen rund 3000 Menschen die Stadt. Inzwischen sind seit dem Angriff der russischen Streitkräfte auf das Land 234.000 Ukrainer in Berlin angekommen. Das sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung. Diese Menschen seien aber nicht alle in Berlin geblieben. Berlin sei weiter Hauptdrehscheibe bei der Ankunft ukrainischer Flüchtlinge, so Giffey weiter.

Die Zahl derjenigen Geflüchteten, die sich bisher beim Berliner Landesamt für Einwanderung registriert hätten und in der Stadt bleiben dürfen, ist laut Giffey auf 54.000 gestiegen. Sie rechne mit noch mehr hier lebenden Ukrainern. Die ukrainische Community, die vor dem Krieg 24.000 Menschen zählte, sei voraussichtlich um 100.000 gewachsen. 44.000 Menschen hätten bei den bezirklichen Sozialämtern Sozialleistungen und Nothilfe beantragt. Darunter sei ein Drittel jünger als 17 Jahre. Entsprechend steigt die Zahl der ukrainischen Kinder an Berlins Schulen: Sie sei innerhalb einer Woche von 2600 auf 3200 gestiegen. „Das sind sechs große Schulen“, rechnete Giffey vor.

Man bereite jetzt den Übergang dieser Menschen in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II zu den Jobcentern vor, der ab 1. Juni erfolgen soll. Man habe mit dem Bund verabredet, dass es für die von der Bundesregierung verlangte erkennungsdienstliche Behandlung eine Übergangsfrist von fünf Monaten geben soll. Dieser Vorgang dauere im Durchschnitt eine halbe Stunde und lasse sich nicht bis zum 1. Juni für alle schaffen. Man spreche darüber, wo die Menschen erkennungsdienstlich behandelt werden sollen. Bisher sie das nur im Ankunftszentrum in Tegel möglich.



Giffey: „Unsere Solidarität mit der Ukraine gilt uneingeschränkt“

Mit Blick auf die Kritik wegen des Flaggenverbots bei Gedenkveranstaltungen zum Kriegsende stellte Giffey die Position des Senats dar: „Unsere Solidarität mit der Ukraine gilt uneingeschränkt,“ sagte Giffey, die nach der Pressekonferenz mit Ukrainern sprach, die sich noch einmal über das Vorgehen am 8. und 9. Mai beklagen wollten. „Wir stehen vollkommen an der Seite der Ukraine und helfen gerne und aus voller Überzeugung“, sagte Giffey. All die ukrainischen Organisationen seien am Sonntag ins Rote Rathaus eingeladen. Dort wehten seit Kriegsbeginn vier große ukrainische Fahnen.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte am 8. Mai habe es 35 Versammlungen in Zusammenhang mit dem Kriegsende gegeben, am 9. Mai 17. Jeweils 1700 Polizisten seien im Einsatz gewesen, 1300 aus Berlin, 400 vom Bund und aus anderen Ländern. „Es bestand eine realistische Gefahr des Missbrauchs des Gedenkens für pro-russische Zwecke“, sagte Spranger.

Die Strategie der Polizei habe darin bestanden, ein Aufeinandertreffen gegnerischer Gruppen zu verhindern. „Der Job einer Innensenatorin ist es auch, solche Bilder wie in Polen zu verhindern.“ In Warschau war der russische Botschafter von Demonstranten mit roter Farbe beworfen worden. Mit Blick auf CDU-Generalsekretär Stefan Evers, der gegen das auch gegen ihn durchgesetzte Flaggenverbot klagen will, sagte Spranger, sie hätte Evers „gerne gesehen, wenn so etwas wie in Polen passiert wäre.

Auch in Berlin seien einige nicht schöne Bilder entstanden, räumte Spranger ein, obwohl die Polizei sehr besonnen reagiert habe. Aber ukrainische Fahren seien keineswegs in Berlin verboten gewesen, sondern nur an den 15 Gedenkorten. Die ukrainische Botschaft sei rechtzeitig über diese Entscheidung informiert worden. Für Botschaftsdelegationen habe es Ausnahmen vom Flaggenverbot an den Ehrenmalen gegeben. Schließlich habe das Oberverwaltungsgericht am Montagabend die Entscheidung der Polizei gebilligt. „Die Strategie ist aufgegangen“, zog die Senatorin ein positives Fazit.