Berlin. Der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) in Berlin will juristisch durchsetzen, bei Verhandlungen mit der Bildungsverwaltung über die Kitafinanzierung beteiligt zu werden. Eine entsprechende Klage gegen diese Diskriminierung habe er inzwischen vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, sagte Verbandsgeschäftsführer Lars Békési. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte den Eingang der Klage.
Der VKMK habe ein Recht darauf, zu den Verhandlungen über die entsprechende Rahmenvereinbarung eingeladen zu werden, darum kämpfe man bereits seit Jahren. Derzeit sind nur die LIGA (AWO, Diakonisches Werk, Caritas und andere) sowie der Dachverband der Kinder- und Schülerläden (Daks) als Verhandlungspartner zugelassen, der VKMK mit berlinweit 261 Kitas und mehr als 10.000 Kitaplätzen dagegen nicht. Aus einem Wohlfahrtsverband hieß es dazu, der VKMK sei nur nicht dabei, weil es ihn noch nicht gab als der Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Trägern über die Rahmenvereinbarungen abgeschlossen worden sind.
VKMK beruft sich auf Recht der Gleichbehandlung
Der VKMK beruft sich in der Klage auf das Recht auf Gleichbehandlung. Wenn es ums Geld gehe, suche sich das Land Berlin nur einige Träger aus, mit denen es verhandeln wolle, kritisierte Békési. „Und das geht nicht.“ Von den Verhandlungen hänge schließlich ab, ob die freien Träger ihren Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten können oder nicht. „Meistens ist es so, dass das Land Berlin zu wenig kalkuliert“, erklärt er.
So hätten die kleinen und mittelgroßen Kitaträger beispielsweise in den seltensten Fällen eigene Immobilien und müssten deshalb im Gegensatz zu größeren Trägern oder den Wohlfahrtsverbänden die teuren Gewerbemieten zahlen, so Békési. Und auch die Sachkostenpauschale sei vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise nach seiner Ansicht einfach zu niedrig angesetzt. „Wenn der Senat bei den Haushaltsverhandlungen da jetzt nicht nachbessert und die dramatisch steigenden Energiekosten berücksichtigt, könnte es für kleine Kitas sogar das Ende bedeuten“, so Békési. „Unser Sachverstand fehlt einfach an diesem Verhandlungstisch.“ Nach Angaben von Békési wird die Klage auch von Marion Hundt unterstützt, Professorin für Öffentliches Recht an der Evangelischen Hochschule Berlin und Expertin für Kita-Recht.
Aus der Bildungsverwaltung hieß es, man habe Kenntnis von der Klage und schaue jetzt zunächst, wie genau sie begründet sei. „Dann werden wir inhaltlich dazu Stellung nehmen“, so ein Sprecher.
Erst Ende März war der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord vor das Verwaltungsgericht gezogen, unterstützt von rund 30 weiteren freien Trägern. Sie reichten Klage ein, um durchsetzen, dass die sogenannte Hauptstadt-Zulage für Beschäftigte im Landesdienst auch an ihre Mitarbeiter gezahlt wird. Die Zulage von monatlich 150 Euro wird seit November 2020 an insgesamt etwa 125.000 Landesbeamte und -angestellte gezahlt, darunter etwa 7000 Beschäftigte in öffentlichen Kitas. Die freien Kita-Träger sehen darin eine Benachteiligung ihrer rund 33.000 Beschäftigten. „Es kann nicht sein, dass unsere Mitarbeitenden zu Kita-Fachkräften zweiter Klasse degradiert werden“, erklärte die Vorständin des klagenden Kita-Trägers, Kathrin Janert. „Sie leisten die gleiche, wertvolle Arbeit für die Kinder und Familien in der Stadt wie die Beschäftigten der öffentlichen Kitas. Dass ihr Einsatz mitten in der Corona-Pandemie auf diese Art negiert wird, empfinden wir als fundamentale Ungerechtigkeit. Deshalb haben wir geklagt.“