Berlin. In einem Brief an die Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) fordern elf Stadträte für Stadtentwicklung, das Vorkaufsrecht in Sozialen Erhaltungsgebieten zu reaktivieren. Durch eine gesetzliche Klarstellung solle dafür gesorgt werden, dass „die Ausübung des Vorkaufsrechts in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung auch weiterhin rechtssicher auf das Ziel gerichtet werden kann, die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung auch für die Zukunft nachhaltig zu sichern“, schreiben die Stadträte.
Zur Einordnung: Im November des vergangenen Jahres kippte das Bundesverfassungsgericht das Vorkaufsrecht. Anlass der Entscheidung war ein Fall aus der Kreuzberger Heimstraße. Für eine Nachbesserung beim Vorkaufsrecht sind jetzt nicht die Länder sondern der Bundesgesetzgeber verantwortlich. Nach Franziska Giffey und ihren Kollegen aus München und Hamburg plädieren jetzt auch die Stadträte für eine Wiederbelebung des Vorkaufsrechts.
96 Häuser mit 2674 Wohnungen wurden bereits über das Vorkaufsrecht erworben
„Angesichts des anhaltenden Drucks des freien Marktes, Wohnhäuser insbesondere in Lagen mit sozial schwächerer Bevölkerungsstruktur - und somit in den ausgewiesenen Milieuschutzgebieten - zu erwerben und renditeorientiert zu verwerten, halten wir die Reaktivierung dieses Instrumentes für geboten“, so die Stadträte in ihrer Erklärung.
Seit 2017 konnten die Berliner Bezirke insgesamt 96 Häuser mit 2674 Wohnungen über das Vorkaufsrecht mit Hilfe des Senats und der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie Genossenschaften erwerben. Zudem konnten mehr als 384 Abwendungsvereinbarungen erreicht werden.
Unterschrieben haben alle elf rot-grünen Stadträte aus Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Pankow, Reinickendorf, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg. Nur der Stadtentwicklungsstadtrat aus Spandau von der CDU fehlt bei den Unterschriften.