Corona

Gefälschten Impfpass vorgelegt: 36-Jähriger freigesprochen

Die Vorlage gefälschter Impfpässe in Apotheken ist erst seit November 2021 strafbar (Symbolbild).

Die Vorlage gefälschter Impfpässe in Apotheken ist erst seit November 2021 strafbar (Symbolbild).

Foto: Jörg Carstensen / dpa

Ein 36-Jähriger, der im Juni einen gefälschten Impfpass vorlegte, wurde freigesprochen. Dies ist erst seit November strafbar.

Berlin. Ein 36-Jähriger, der wegen der Vorlage eines gefälschten Impfpasses angeklagt war, wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen. Tatsächlich hat sich der Mann überhaupt nicht strafbar gemacht, als er im Juni 2021 mit einem falschen Impfpass in einer Köpenicker Apotheke versuchte, ein digitales Zertifikat zu bekommen. Dieses Verhalten entspricht nach Ansicht des Gerichts nicht dem Straftatbestand der Urkundenfälschung, weswegen der Mann angeklagt war.

Und auch die in Paragraf 277 des Strafgesetzbuches geregelte Fälschung von Gesundheitszeugnissen fand hier keine Anwendung. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt. Mittlerweile wäre ein solches Verhalten strafbar und könnte mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Dies gilt allerdings erst seitdem Paragraf 277 am 24. November 2021 geändert wurde.

Vorher war die Vorlage von falschen Gesundheitszeugnissen, also auch gefälschten Impfpässen, nur gegenüber Behörden und Versicherungsgesellschaften strafbar. Privatwirtschaftliche Unternehmen wie Apotheken waren davon nicht erfasst.

Prozess gegen mutmaßlichen Impfpassfälscher startet Freitag

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe vor Gericht ein. Er gab an, aufgrund einer Reaktion auf eine Grippeschutzimpfung in der Vergangenheit Angst vor einer Corona-Impfung gehabt zu haben. Er beteuerte, dies nie wieder machen zu wollen. Letztlich forderte auch die Staatsanwaltschaft Freispruch für den 36-Jährigen.

Am Freitag startet vor dem Berliner Landgericht der Prozess gegen einen 28-Jährigen, der in großem Stil mit gefälschten Impfpässen gehandelt haben soll. Es ist der erste dieser Art. Mit Blankoausweisen und Impfaufklebern aus einem Brandenburger Gesundheitsamt sowie mit einem falschen Arztstempel soll er die Pässe gebastelt und für 80 Euro das Stück verkauft haben.