Amokfahrt auf der A100

A100: Amokfahrer soll in der Psychiatrie bleiben

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Im Wahn rammte ein Iraker mehrere Fahrzeuge auf der A100 in Berlin. Er sei weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit, so ein Urteil.

Berlin. Nach einer Amokfahrt auf der Autobahn A100 mit mehreren Schwerverletzten hat das Berliner Landgericht die weitere Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. In einem krankhaften Wahngeschehen sei es zu den Taten gekommen, begründete die Vorsitzende Richterin am Montag. Von dem 31-Jährigen, der im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, gehe wegen einer erheblichen Erkrankung weiterhin eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus. Das Gericht verhängte zudem eine fünfjährige Führerscheinsperre gegen den Beschuldigten.

Der Mann soll im August 2020 auf der Berliner Stadtautobahn mit seinem Auto zunächst mehrere Fahrzeuge gerammt und dann drei Motorradfahrer angefahren haben. „Es sollten Menschen zu Tode kommen“, stand für das Gericht nach über neunmonatigem Prozess fest. Nach den Taten habe der Beschuldigte von einem „schwarzen Engel des Todes“ gesprochen, der das Auto gelenkt habe.

Mit einem Tempo von durchschnittlich 117 Stundenkilometern sei der Iraker, ein abgelehnter Asylbewerber, unterwegs gewesen. Er sei Schlangenlinien gefahren, habe durch sein gefährliches Verhalten verschiedene Kollisionen verursacht und sich dann entschlossen, „ausgewählte Verkehrsteilnehmer zu töten“, sagte die Richterin. „Gezielt von hinten ist er auf Zweiräder aufgefahren.“

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Die Fahrer hatten keine Chance. Nur glücklichen Umständen sei es zu verdanken, dass sie überlebten. „Die Männer sind körperlich und seelisch schwer gezeichnet“, hieß es weiter im Urteil. Nachdem der Beschuldigte stoppen musste, habe er sich gegenüber einem Zeugen als ein Mudjaheddin bezeichnet und „Allahu Akbar“ gerufen. Er habe einen Gebetsteppich ausgebreitet, eine Munitionskiste auf das Dach seines Wagens gestellt und sich als „Soldat Gottes“ bezeichnet.

Amokfahrt auf der A100 in Berlin: "Religiöse und islamistische Elemente enthalten"

Eine islamistische Motivation sei nicht festgestellt worden. In dem Wahn des Mannes seien allerdings „religiöse und islamistische Elemente enthalten“, sagte die Richterin. Die Attacken gegen die Fahrer seien heimtückisch erfolgt und rechtlich als versuchter Mord zu werten.

Weil der 31-Jährige nicht bereit sei, Medikamente zu nehmen, sei „jederzeit zu erwarten, dass er erneut akut psychotisch wird“. Eine Krankheits- und Behandlungseinsicht liege derzeit nicht vor. Das Gericht sei überzeugt, dass der Mann, der seit 2016 in Deutschland lebt, seit 2018 an einer paranoiden Schizophrenie leide. Nachdem er den Konsum von Alkohol und Drogen eingestellt habe, wandte er sich laut Urteil verstärkt seiner Religion, dem Islam, zu.

Mit dem Urteil folgten die Richter im Wesentlichen den Anträgen des Vertreters der Generalstaatsanwaltschaft, der allerdings auf eine lebenslange Führerscheinsperre plädiert hatte. Die Verteidiger hatten sich gegen eine weitere Unterbringung im sogenannten Maßregelvollzug ausgesprochen. Zuvor hatten sie in Beweisanträgen immer wieder nahegelegt, ihr Mandant sei nicht krank, es habe sich nicht um ein gewolltes Geschehen gehandelt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

( dpa/cl )