Berlin. Unter Berliner Eltern herrscht Verwirrung um die Quarantäne-Pflicht für Kinder und Jugendliche, wenn diese Kontakt zu mit Corona infizierten Personen hatten.
Die Amtsärzte aller zwölf Bezirke hatten am Freitag erklärt, die Corona-Kontaktnachverfolgung weitgehend einzustellen. Die Gesundheitsämter verschicken in der Regel folglich nun auch keine Quarantäne-Anordnungen mehr. Das hat zu großer Unsicherheit geführt: Ist damit auch die Quarantänepflicht für Kinder und Jugendliche aufgehoben, wenn sie Kontaktpersonen waren?
Nein. Laut Senat besteht die Quarantänepflicht weiterhin. Auf den Seiten der Senatskanzlei heißt es zu den geltenden Corona-Maßnahmen: "Für Schüler sowie Kita-Kinder kann die Quarantäne als Kontaktperson nach fünf Tagen durch einen Antigenschnelltest oder PCR-Test beendet werden. Die Isolation nach einer Erkrankung kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test beendet werden".
Quarantäne-Regeln gelten weiterhin
Auch in einem am Freitag an Kitas und Eltern verschickten Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurde auf die geltende Regelung hingewiesen. Das bedeutet: Auch ohne Anweisung des Gesundheitsamtes müssen sich Kinder und Jugendliche in Quarantäne begeben, wenn sie Kontaktperson sind. Ob das in der Praxis auch immer so gehandhabt wird, bleibt allerdings fraglich. Die Einhaltung der Quarantäne-Regeln bei Kindern und Jugendlichen liegt damit nun zum großen Teil in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Gesundheitsämter haben Kontaktnachverfolgung weitgehend aufgegeben
Die zwölf Gesundheitsämter der Stadt hatten bekannt gegeben, dass die Kontaktverfolgung bei Corona-Infizierten weitgehend aufgegeben werde. Wegen des starken Anstiegs der Infektionszahlen würden nur noch die Kontakte besonders gefährdeter Gruppen nachverfolgt. Das erklärten alle zwölf Gesundheitsstadträte in einer gemeinsamen Erklärung. „Vor dem Hintergrund der Masse an Vorgängen, die in den Ämtern aktuell täglich bewältigt werden muss, müssen Aufgabenstellungen erneut und verstärkt priorisiert werden“, heißt es dort.
Lohnfortzahlung ohne Quarantäne-Bestätigung bisher ungeklärt
Erziehungsberechtigte könnte die neue Praxis der Gesundheitsämter nun vor Probleme stellen. Denn eine amtliche Bescheinigung ist nötig, wenn diese aufgrund der Quarantäne ihres Kindes (im Alter bis zu zwölf Jahren) nicht arbeiten gehen können. Unklar ist, ob Eltern ohne offizielle Quarantäne-Anordnung eine Lohnfortzahlung bekommen oder ob sie für die Kinderbetreuung Urlaub nehmen oder sich freistellen lassen müssen.
"Das war zunächst eine Entscheidung der Amtsärzte aus deren professioneller Perspektive", sagte der Sprecher der Bildungsverwaltung, Martin Klesmann, am Sonntag zu der Erklärung des Gesundheitsstaträte. "Sichergestellt werden muss, dass Eltern auch in Zukunft sehr zügig eine Bescheinigung für den Arbeitgeber erhalten, wenn sie mit ihrem Kind in Quarantäne sind. Wir erwarten insgesamt klare Regelungen."
(Mit Nicole Dolif)
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