Gerichtsverhandlung

Bushido-Prozess: Abgeschobener Straftäter soll aussagen

| Lesedauer: 2 Minuten
Arafat A.-Ch. (2.v.r) und ein Mitangeklagter (r) kommen nach einer Verhandlung aus dem Landgericht.

Arafat A.-Ch. (2.v.r) und ein Mitangeklagter (r) kommen nach einer Verhandlung aus dem Landgericht.

Foto: dpa

Der Mann war wegen Gewalttaten sowie Drogenhandels aufgefallen und zuletzt angeklagt im Zusammenhang mit einer Schießerei.

Berlin. Im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido soll ein in die Türkei abgeschobener Straftäter als Zeuge vernommen werden. Das Berliner Landgericht hat den Mann für den 14. März geladen, sagte die Gerichtssprecherin Lisa Jani am Dienstag. Bis zum 23. März seien insgesamt drei weitere Termine für dessen Zeugenaussage im Prozess gegen den Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder geplant. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Der Clanchef ist wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Seine Brüder sollen Mittäter gewesen sein. Zu den mutmaßlichen Taten zum Nachteil von Bushido soll es gekommen sein, nachdem dieser die Beziehungen zu seinem Geschäftspartner aufgelöst hatte. Das habe der Clanchef nicht akzeptieren wollen. Zu dem Angriff auf Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, soll der Zeuge aus der Türkei nun aussagen.

Bushido-Prozess in Berlin: Abgeschobener Straftäter war wegen einer Schießerei angeklagt

Der Mann mit Verbindungen zu kriminellen Mitgliedern arabischer Strukturen war wegen Gewalttaten sowie Drogenhandels aufgefallen und zuletzt angeklagt im Zusammenhang mit einer Schießerei. Im März 2021 wurde er aus der Untersuchungshaft abgeschoben. Nach damaligen Polizeiangaben gilt für ihn eine langjährige Wiedereinreisesperre.

Nach dem "Bild"-Bericht soll der Türke jedoch in Berlin aussagen können. Zugleich solle er während seines Aufenthalts in Deutschland von der Polizei beobachtet werden, um ein Untertauchen zu verhindern. Eine Videovernehmung als Alternative zu dem Besuch wäre nach Angaben der Gerichtssprecherin sehr kompliziert. "Das wäre ein Eingriff in die Souveränität eines anderen Staates", erklärte Jani. Deshalb seien formelle Rechtshilfeersuchen nötig.

Das Verfahren gegen Bushidos Ex-Partner beschäftigt seit August 2020 das Landgericht Berlin. Rapper Bushido ist in dem Prozess Nebenkläger und Zeuge. Der Prozess soll am 19. Januar fortgesetzt werden. Bislang hat das Gericht bis Ende Juni Termine eingeplant.

Prozess gegen Arafat Abou-Chaker - mehr zum Thema:

( dpa )