Berlin. Im Kampf gegen die Omikron-Welle baut Berlin die Kapazitäten bei den kostenlosen PCR-Tests deutlich aus. Die hohe Nachfrage nach diesen Bestätigungen von Schnelltest-Ergebnissen sei jetzt schon bundesweit ein Problem, sagte Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) der Berliner Morgenpost: „Das wird noch zunehmen mit den Regelungen zum Freitesten aus der Corona-Quarantäne, die jetzt beschlossen wurden. Es ist klar, dass da etwas passieren muss“, so Gote.
Denkbar wäre, das Personal aufzustocken und die Öffnungszeiten der zwölf im Auftrag des Landes betriebenen Testcenter zu verlängern, sagte sie. Zudem werde geprüft, ob auch private Testzentren mit offiziellen Nachtestungen beauftragt werden können. Bei der Prüfung gehe es nicht nur um die Übernahme der Kosten, sondern auch um die Beauftragung, um rechtliche Fragen und auch um die Qualitätskontrolle.
Gesundheitssenatorin Gote: „Die Leute stehen Schlange“
Eine Lösung müsse kurzfristig gefunden werden, „denn die Leute stehen jetzt Schlange“, sagte Gote. Ein anderer Weg sei, dass man zulässt, sich auch mit qualifizierten Schnelltests freizutesten, gegebenenfalls auch mit zwei negativen Schnelltests hintereinander. „Das wird sicherlich kommen“, sagte die Senatorin, „aber nicht in den kritischen Bereichen wie in der Kranken- oder Altenpflege.“ Dort würden weiterhin PCR-Tests verlangt. Die Entscheidung basiere auf einer Abwägung. „Das ist nicht die reine Lehre, aber es ist etwas, das jetzt praktikabel ist“, sagte die Senatorin. Deshalb werde auch von geboosterten Kontaktpersonen ohne Krankheitssymptome keine Freitestung mehr verlangt.
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Hintergrund für diese Überlegungen sei nicht nur die begrenzte Menge zur Verfügung stehender offizieller PCR-Tests, sondern auch die Kapazität der Labore. „Wir müssen damit rechnen, dass auch in den Laboren Beschäftigte durch Infektionen ausfallen.“ Vor der schieren Zahl der Neuinfektionen zu kapitulieren und die amtliche Regulierung aufzugeben, ist für Gote keine Option.
Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen werden verschärft
Deutschlandweit sollen die Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen verschärft werden. Bundesregierung und Ministerpräsidenten einigten sich am Freitag darauf, dass künftig bundesweit und unabhängig von den Infektionszahlen eine 2G-plus-Regel gelten soll. Geimpfte und Genesene müssen dann einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen. Nicht alle Länder wollen dabei mitmachen, wie etwa Sachsen-Anhalt.
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Für Berlin muss der Senat die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde in einer eigenen Corona-Verordnung umsetzen. Das wird voraussichtlich am Dienstag geschehen. In Kraft treten soll die 2G-plus-Regelung in der Gastronomie dann wohl Ende kommender Woche. Eine Notverordnung, wonach dies sofort gelten würde, ist dem Vernehmen nach derzeit nicht vorgesehen.
Franziska Giffey hofft auf Schub bei den Booster-Impfungen
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) erhofft sich von den schärferen 2G-plus-Regeln nicht nur mehr Sicherheit vor Infektionen, sondern auch noch mehr Schwung für die laufende Kampagne der Corona-Auffrischungsimpfungen. „Das ist ein zusätzlicher Anreiz für das Boostern, das ist ein gewünschter Anreiz, den wir auch wollen“, sagte sie.
Bund und Länder entschieden auch, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen. Kontaktpersonen werden danach von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher freitesten lassen. Das geht nach sieben Tagen.
Länderchefs für Einführung der Impfpflicht
Die Runde bekräftigte zudem die geltenden Kontaktbeschränkungen, verschärfte diese aber nicht. So bleibt es dabei, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind. Für nicht geimpfte und nicht genesene Menschen gilt weiter, dass sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen dürfen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind jeweils ausgenommen.
In der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht sprachen sich alle Bundesländer für eine Einführung aus. „Alle 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs haben sich dazu bekannt, dass sie für eine allgemeine Impfpflicht sind“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). „Ich fühle mich hier maximal unterstützt.“ Nach Angaben von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) werden Bundesregierung und Bundestag mit dem Beschluss aufgefordert, die notwendigen Vorkehrungen für die Einführung einer Impfpflicht zu treffen. Als Zeitpunkt dafür nannte er Anfang Februar.
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