Berlin. Die Berliner Polizei darf einen Teil ihrer Diensthunde wegen einer Änderung im Tierschutzgesetz vorerst nicht mehr einsetzen.

49 der insgesamt 130 Diensthunde der Berliner Polizei befinden sich seit Tagen in einer Zwangspause. Sie dürfen in Berlin vorläufig nicht mehr eingesetzt werden. Grund dafür ist die neue Bestimmung in der Tierschutz-Hundeverordnung. Diese trat am 1. Januar 2022 für ganz Deutschland in Kraft. Die „B.Z.“ hatte zuvor berichtet.

In der neuen Verordnung sind schmerzhafte Mittel bei der Erziehung von Hunden verboten. Die so genannten Schutzhunde bei der Polizei werden aber mit Halsbändern ausgebildet und bei Polizeieinsätzen geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können.

So können Angriffe der Hunde auf mögliche Angreifer schnell beendet werden, wenn beispielsweise der Diensthund einen Verdächtigen beißt. Zieht der Hundeführer an einem Zughalsband, dann wird dem Tier kurzzeitig die Luft knapp und es lässt von der gepackten Person ab.

Schutzhunde im Einsatz bei Razzien oder Demos

Schutzhunde werden beispielsweise bei Razzien und Demonstrationen eingesetzt, wenn die Polizei aggressive Personen oder gefährliche Situationen erwartet. Sie sind darauf trainiert, Verdächtige zu verfolgen oder Angreifer zu stoppen. Demnach werden Schutzhunde zum Teil auch unter dem Einfluss von Gewalt ausgebildet, weil sie Straftäter auch dann festhalten müssen, wenn auf sie eingeschlagen wird.

Im Gesetz heißt es: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ Laut wissenschaftlichen Erkenntnissen seien solche Methoden nicht tierschutzkonform, so die Begründung. Spür- und Suchhunde hingegen, die mit ihrem Geruchssinn Drogen, Sprengstoff oder vermisste Personen finden können, werden anders ausgebildet und geführt.

Die neue Regelung gilt auch für die Schutzhunde bei den Spezialeinsatzkommandos (SEK) und auch bundesweit. Dementsprechend ist von der neuen Verordnung auch die Bundespolizei betroffen.

Berliner Polizei konnte bislang keine Lösung finden

Ganz überraschend kam die neue Hundeschutzverordnung aber nicht. „Wir haben uns bereits im vergangenen Jahr mit diesem Thema beschäftigt“, sagte Polizeisprecher Thilo Cablitz, „konnten bisher aber keine Lösung wie zum Beispiel eine Ausnahmeregelung erwirken. Wir stehen fortwährend in engem Austausch mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, um weiterhin gemeinsam an einer zeitnahen und tragfähigen Lösung zu arbeiten.“

Nach Informationen der Berliner Morgenpost sollen sowohl Berlin als auch Niedersachsen im vergangenen Jahr eine Initiative im Bundesrat für eine Ausnahmeregelung für Polizeihunde in der Tierschutz-Hundeverordnung gestartet haben. Offenbar ohne Erfolg.

Gewerkschaft der Polizei: Offen für innovative Trainingsmethoden

Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Gesetzesänderung eine fatale Auswirkung auf die Innere Sicherheit, da seit Jahresbeginn keine Schutzhunde mehr bei der Polizei eingesetzt werden dürfen. „Die Berliner Polizei hat nicht umsonst bereits im letzten Jahr um eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden gebeten. Denkbar ist auch, diese zeitlich zu befristen und an eine Überprüfung der bisherigen Methoden sowie möglichen tierfreundlichen Änderungen zu binden“, sagte GdP-Landesvize Stephan Kelm. „Wir sind absolut offen für innovative Trainingsmethoden, in denen auf Schmerzen verzichtet werden kann. Aber aktuell gibt es keine bekannten Alternativen, um unsere vierbeinigen Kollegen auf bestimmte Einsatzsituationen vorzubereiten beziehungsweise sie in diesen zu kontrollieren. In 95 Prozent der Fälle klappt das vielleicht allein mit Kommunikation.“

In unserem Rechtsstaat sei das zum Wohl der Tiere, der Kolleginnen und Kollegen, aber auch des polizeilichen Gegenübers wichtig, in den anderen fünf Prozent der Fälle sofort die Kontrolle zurückzugewinnen, wenn sich ein Hund beispielsweise im Arm eines Randalierers festgebissen hat, so Kelm. „Der Gesetzesgeber muss hier schnellstmöglich nachjustieren und wir hoffen, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser alle Hebel in Bewegung setzt. Wir sollten auch nicht vergessen, dass Straftäter im Regelfall keine Rücksicht auf das Tierschutzgesetz und das Wohl der Tiere nehmen.“

Deutsche Polizeigewerkschaft: "Schutzhunde sind unverzichtbar"

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) twitterte: „Schutzhunde sind unverzichtbar in besonderen polizeilichen Einsatzlagen”, sagte Bodo Pfalzgraf. „Wir brauchen klare Rechtsgrundlagen für Bestandshunde und eindeutige praxisorientierte Regelungen für die Zukunft. Unsere Hundeführer sind keine Tierquäler.”

Die Polizei hofft nun, dass Innen- und Justizministerien sich auf Landes- und Bundesebene um das Problem kümmern und möglicherweise Ausnahmen zugelassen werden können. Ob es möglich sei, die ausgebildeten Schutzhunde anders zu trainieren oder umzuschulen, sei unklar, so die Polizei.

Brandenburger Polizei hält sich nicht an Verordnung

Die benachbarte Polizei in Brandenburg zeigte sich unbeeindruckt von der neuen Regelung. „Wir sehen keine Verbindlichkeit der Anwendung dieser Verordnung auf das Diensthundewesen der Polizei“, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums, Torsten Herbst. „Wir machen das weiter unter den Maßgaben des Tierschutzgesetzes.“ Danach sei es nur verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen, erläuterte Herbst.