Corona in Berlin

Senat berät über Verkürzung der Quarantäne-Pflicht

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Jens Anker und Isabell Jürgens
Omikron-Variante: Werden Quarantäne-Regeln gelockert?

Omikron-Variante: Werden Quarantäne-Regeln gelockert?

Bei der nächsten Bund-Länder-Runde zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie könnte eine Lockerung der Quarantäne-Regeln beschlossen werden. Damit sollen angesichts der hoch ansteckenden Omikron-Variante Bereiche der kritischen Infrastruktur wie Energieversorger oder Krankenhäuser entlastet werden.

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Die Landesregierung will entscheiden, mit welchen Erwartungen Berlin in die Bund-Länder-Runde am kommenden Freitag geht.

Berlin. Die Corona-Pandemie und die Folgen der sich ausbreitenden Omikron-Variante werden auch das Hauptthema der ersten Senatssitzung im neuen Jahr sein. An diesem Dienstag wollen die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) gemeinsam Auskunft darüber geben, mit welchen Erwartungen Berlin in die Bund-Länder-Runde am kommenden Freitag geht.

An der zuletzt am 23. Dezember aktualisierten und am 28. Dezember 2021 in Kraft getretenen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werde sich bis dahin aber nichts ändern, sagte die stellvertretende Senatssprecherin Kathi Seefeld der Berliner Morgenpost.

Neue Vorgaben würden im Falle von Beschlüssen demnach frühestens ab dem Wochenende 8./9. Januar greifen. Am Mittwoch soll nach Auskunft der Senatssprecherin die Arbeitsgruppe der Berliner Staatssekretäre beraten, welche Vorstellungen Berlin in die Runde einbringen wird. Dabei soll es auch um eine mögliche Verkürzung von Quarantäne-Zeiten gehen.


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Omikron und Quarantäne: Noch in dieser Woche soll eine Empfehlungen des RKI vorliegen

„Die Frage ist, ob die Quarantäne für Omikron-Kontaktpersonen verkürzt werden kann, damit nicht zu viel Personal in der kritischen Infrastruktur, etwa bei der Feuerwehr oder im Krankenhaus, gleichzeitig ausfällt“, sagte die Sprecherin der Gesundheitsverwaltung, Laura Hofmann. „Sollte das Robert-Koch-Institut (RKI) zu dieser Empfehlung kommen, wird Berlin diese umsetzen.“ Dies würde allerdings nur für Kontaktpersonen ohne Symptome gelten. Noch in dieser Woche soll dazu eine entsprechende Empfehlungen des RKI vorliegen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Beschlüsse unter anderem zu möglichen zusätzlichen Kontaktbeschränkungen und zu Quarantäne-Regelungen in Aussicht gestellt. Im Gespräch sind nun kürzere Zeiten insbesondere für Beschäftigte wichtiger Versorgungsbereiche, um zu viele gleichzeitige Personalausfälle zu vermeiden. „In Berlin sieht es allerdings diesbezüglich ganz gut aus“, sagte Seefeld weiter. Sowohl bei Berliner Verkehrsbetrieben, Wasserbetrieben und anderen Versorgern gebe es derzeit keine Personalengpässe. „Das kann sich aber durch Omikron schnell ändern“, so die Sprecherin weiter.

Infektion und Krankheit verlaufen bei Omikron anders

Die Erfahrungen mit der neuen Variante legen Experten zufolge den Schluss nahe, dass Infektion und Krankheit bei Omikron anders verlaufen, als bei den bisherigen Virusvarianten. Demnach könnten die Inkubationszeit und die Infektiosität kürzer sein und eine kürzere Quarantäne rechtfertigen.

Wichtig sei aus Senatssicht aber, dass es eine bundeseinheitliche Regelung bei den Quarantäneregelungen gibt, betonte Seefeld. Die konkrete Umsetzung liegt dann allerdings bei den Ländern. Einheitliche Regelungen fordert auch die FDP in Berlin. „Die Frage nach der Dauer der Quarantäne sollte keine politische Entscheidung sein“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Florian Kluckert. Es könne nicht sein, dass in einem Bezirk erkrankte Menschen ins Büro zur Arbeit gehen, in anderen Bezirken dagegen nicht.

Eine Nachjustierung der staatlichen Hilfen wird gefordert

Aus Berliner Sicht ist für den Senat darüber hinaus die Frage wichtig, wie es mit den Wirtschaftshilfen des Bundes weitergeht. Mit Blick auf die anhaltenden Belastungen durch die Corona-Pandemie hatten verschiedene Wirtschaftsverbände eine Nachjustierung der staatlichen Hilfen gefordert. Die Unterstützungen des Bundes sind für Unternehmen gedacht, die in der Pandemie hohe Einbußen erlitten haben.

Kann ein Betrieb im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019 einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen, zahlt der Bund einen Zuschuss. Die derzeit laufende Überbrückungshilfe IV endet im März 2022. Der maximale Satz der förderfähigen Fixkosten beträgt laut Bundeswirtschaftsministerium 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent. Die Hilfe kompensiere daher nicht die in den Betrieben tatsächlich anfallenden Kosten, so die Kritik verschiedener Verbände, darunter der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und der Einzelhandelsverband.